Erststudium als Werbungskosten absetzen

Hallo zusammen,

momentan ist es noch nicht eindeutig geklärt, ob grundsätzlich die Kosten eines Erststudiums steuerlich auch als Werbungskosten (und nicht nur Sonderausgaben) absetzbar sind oder nicht. Zumindest in dem Fall, wenn noch keine abgeschlossene Beraufsausbildung vorab vorlag. Dazu existieren noch aktuelle Musterverfahren, bei denen noch eine Entscheidung aussteht.

Die Fragen an der Stelle sind aber für alle Personen, die das Studium bereits abgeschlossen haben, nun aber erstmalig berufstätig waren und somit auch erstmalig Steuern abführen müssen:

(1) Wie kann man die Kosten des Erststudiums steuerlich in der Erklärung so geltend machen, dass sie auch im besten Falle berücksichtigt werden?

(3) Werden sämtliche Kosten (also z.B. über 14 Semester) hinweg als Summe zu den Werbungskosten gezählt? Oder gelten nur Kosten, die im gleichen Jahr der Steuererklärung angefallen sind?

(2) Und welche Kostenarten fallen unter diese Studienkosten? Sind es neben den halbjährlichen Semester- und Studiengebühren auch Kosten für Literatur, Arbeitsmittel & evtl. auch Reisekosten? Wie kann man diese für ein ganzes Studium nachträglich nachweisen?

Vielleicht hat jemand zu diesen Punkten ein paar mehr Details.

Viele Grüße,
Dennis

es gilt die Abschnittsbesteuerung: nur Ausgaben vom Jahr 2009 können als Ausgaben in ESt 2009 angesetzt werden! Also nicht 14 Semester rückwirkend!

E.

Ich stehe vor derselben Frage/Problem.

Mir wurde von einem Bekannten jedoch gesagt, dass man auch für die rückwirkenden Jahre Werbungskosten ansetzen kann, sofern diese in den letzten Steuerbescheiden anerkannt wurden und man somit negative Einkünfte hatte.

Ist dem nicht so?

Gruß
dieKleine

Hi !

Es wurde sicherlich nicht gesagt, dass man sämtliche Aufwendungen, die man in den letzten Jahren hatte, vollständig im Jahr 2009 angeben könne.

Es wurde entweder gesagt, dass man in diese Aufwendungen in den Vorjahren abgeben kann und sich damit in den Vorjahren die Steuerlast mindern ließ.

Oder es wurde gesagt, dass man mit diesen Kosten in den Vorjahren negative Einkünfte errechnen konnte. Diese können dann als so genannter Verlustvortrag (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html) im Jahr 2009 geltend gemacht werden.

In beiden Fällen gilt, wie bereits gesagt wurde die Abschnittsbesteuerung. Es wird also jedes Jahr für sich betrachtet.

BARUL76

.

Hallo,
hierzu auch noch Fragen: Ab Abitur sofort 12 Semester Studium, jetzt
derzeit Magisterarbeit. Seit 5 Jahren besteht ein Nebenjob als „Werks-Student“ bei einem IT-Unternehmen, offiziell und mit Steuerkarte, auch muß er sich als Student selber bei der Krankenkasse versichern, aber mit unterschiedlichsten Einkünften - je nach Arbeitsanfall.

Es wurde sicherlich nicht gesagt, dass man sämtliche
Aufwendungen, die man in den letzten Jahren hatte, vollständig
im Jahr 2009 angeben könne.

Welche Aufwendungen kann man denn nun für die Steuerklärung 2009 ansetzen, bzw. WAS GENAU muss man jetzt tun? Vllt. kannst Du das
ja mal GENAU beschreiben, der Student hat eine Miniwohnung am
Studienort, benötigt ein Auto um zur Arbeit und zur Uni zu gelangen,
zahlt Studiengebühren, Kosten für Literatur usw. Wie soll er nun
diese Kosten nachweisen, oder gibt es einen Pauschbetrag.

Es wurde entweder gesagt, dass man in diese Aufwendungen in
den Vorjahren

„Was genau meinst Du bitte mit Vorjahren“

abgeben kann
„ich war in den Vorjahren über meine Eltern auf der Steuerkarte“

und sich damit in den Vorjahren die

Steuerlast mindern ließ.

Oder es wurde gesagt, dass man mit diesen Kosten in den
Vorjahren negative Einkünfte errechnen konnte. Diese können
dann als so genannter Verlustvortrag
(http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html) im Jahr
2009 geltend gemacht werden.

Was kann nun der Student machen, da er im Jahre 2009 nur bis zum
25. Lebensjahr bei seinen Eltern steuerlich geführt wurde, bis einschließlich März 2009. Kann er nun AB März 2009 irgendwelche Beträge pauschal oder wie auch immer anrechnen lassen, da er ja
für 2009 jetzt eine eigene Steuerklärung machen müßte - ODER?

In beiden Fällen gilt, wie bereits gesagt wurde die
Abschnittsbesteuerung.

Abschnittsbesteuerung - WAS ist DAS bitte genau.

Es wird also jedes Jahr für sich

betrachtet.

Ich würde mich freuen, wenn Du mir noch mal antworten würdest, danke für die Geduld.

Grüße
Marie