Hallo zusammen,
momentan ist es noch nicht eindeutig geklärt, ob grundsätzlich die Kosten eines Erststudiums steuerlich auch als Werbungskosten (und nicht nur Sonderausgaben) absetzbar sind oder nicht. Zumindest in dem Fall, wenn noch keine abgeschlossene Beraufsausbildung vorab vorlag. Dazu existieren noch aktuelle Musterverfahren, bei denen noch eine Entscheidung aussteht.
Die Fragen an der Stelle sind aber für alle Personen, die das Studium bereits abgeschlossen haben, nun aber erstmalig berufstätig waren und somit auch erstmalig Steuern abführen müssen:
(1) Wie kann man die Kosten des Erststudiums steuerlich in der Erklärung so geltend machen, dass sie auch im besten Falle berücksichtigt werden?
(3) Werden sämtliche Kosten (also z.B. über 14 Semester) hinweg als Summe zu den Werbungskosten gezählt? Oder gelten nur Kosten, die im gleichen Jahr der Steuererklärung angefallen sind?
(2) Und welche Kostenarten fallen unter diese Studienkosten? Sind es neben den halbjährlichen Semester- und Studiengebühren auch Kosten für Literatur, Arbeitsmittel & evtl. auch Reisekosten? Wie kann man diese für ein ganzes Studium nachträglich nachweisen?
Vielleicht hat jemand zu diesen Punkten ein paar mehr Details.
Viele Grüße,
Dennis