Erststudium, Eltern geschieden, was steht mir zu?

Hallo liebe Experten und alle die sich mit dem Beitrag beschäftigen.

Ich habe bereits überall im WWW nach einer präzisen Antwort gesucht, allerdings nichts befriedigendes zu meiner persönlichen Konstellation gefunden.

Die Situation ist die Folgende:

Ich, 21 Jahre, Eltern geschieden, noch bei der Mutter lebend, habe mich entschlossen ab dem 18. Oktober an der Universität Jura zu studieren. Ich habe noch einen Arbeitsvertrag bis zum 31.12.2010 als „Verkäufer“, den ich im Juni abgeschlossen habe, um die Zeit bis zum Studium zu überbrücken und ggf. während des Studiums Geld zu verdienen. Ich bezahle Steuern, verdiene dort momentan zwischen 400 - 500 Euro netto, werde aber wahrscheinlich als 400 € Kraft weitermachen, je nachdem wieviel Zeit das Studium in Anspruch nimmt. Dies ist meine momentan einzige Einnahmequelle. Mein Vater bezahlt weder, wie in meiner Schulzeit, Unterhalt an meine Mutter, noch bekomme ich Kindergeld (bekommt meine Mutter dafür, dass ich bei ihr wohne).

Meine Frage:

Was steht mir nun zu? Laut Düsseldorfer Tabelle gehört einem Student 640 €. Auf die komme ich allerdings niemals, da ich weder Bafög bekomme (mein Vater verdient von mir geschätzte ca. 45.000€ brutto im Jahr, wahrscheinlich zuviel), meine Eltern sich weigern mir Unterhalt und/oder Kindergeld zuzahlen und beide ihre Einkommensunterlagen nicht darlegen wollen, stecke ich aktuell in einer finanziell brenzligen Situation. Die 184 € Kindergeld sieht meine Mutter momentan als „Miete“ meinerseits, da ich für sie ja „sehr teuer“ wäre. Na danke. Ich würde sehr gerne ausziehen, weiß allerdings nicht, wie ich mir das leisten sollte, bzw. was mir dann zustehen würde. Alle Diskussionen um Geld werden von meinen geschiedenen Eltern direkt abgeblockt. Miteinander reden die beiden auch nicht, da sie beide nicht gut aufeinander zu sprechen sind und beide mich immer zu dem jeweilen anderen schicken, wenn es ums Geld geht und keiner einsehen will, dass er sein Kind unterstützen könnte.

Wer kennt sich hierbei aus? Wer kann mir helfen? Wer muss was bezahlen, welche Verpflichtungen hat welcher Elternteil, welche habe ich? Was verändert sich bei einem Auszug?

Hallo,

die 640 € stimmen schon, wenn das Studium deine erste Ausbildung ist.

Eine Vorsprache bei einem Rechtsanwalt ist unumgänglich, dazu solltest du dir bei deinem Amtsgericht einen Beratungsschein holen um die Beratung kostenlos zu bekommen.

grüße
miamei

Hallo shx,

das Bafög-Amt hat eine Rechtsabteilung, mit der kannst du dich in Verbindung setzen, denn deine Eltern sind verpflichtet, die Unterlagen einzureichen, um deine Berechtigung zu prüfen. Dort wird auch entsprechend weiter im Zuge dieser Berechnung dein Unterhalt festgelegt, der dir zusteht.

Aus Erfahrung: Tu das! Ich habe die rechtliche Betreuung gegen meine Elter verweigert und war somit weder Bafög-berechtigt, noch Sozialgeldberechtigt, und Unterhalt bekam ich auch keines… Das wars mit dem Studium!

lg, Dany

Hi, „zustehen“ würde Dir nur was, wenn das Studium aufbauend auf die abgeschlossenen Lehre, bzw einen realen Bezug dazu hätte.
Der Zeitraum zwischen Ende d. Lehre u. Beginn des Studiums muss auch „angemessen“ sein. Man geht dabei von 1/2 bis 1 Jahr aus.
Klar gesagt, nach Deiner Schilderung sind Deine Eltern zu in keinerlei Form verpflichtet Dir das Studium durch ihre Unterstützung zu ermöglichen/finanzieren.
Und ´ne kleien Anmerkung:
Es klingt in viel besser wenn man nicht von „was steht mir zu“ spricht, sondern nachfragt, was man möglicherweise bekommen könnte.
MfG ramses90

Hallo ramses90,

Hi, „zustehen“ würde Dir nur was, wenn das Studium aufbauend
auf die abgeschlossenen Lehre, bzw einen realen Bezug dazu
hätte.

das stimmt nicht - die Eltern müssen eine „begabungsgerechte“ Ausbildung ermöglichen, d.h. bei Abitur in der Regel ein Studium.
Eine Ausbildung (oder auch ungelernte Anstellung? was ich hier eher vermute) als „Verkäufer“ sollte im Durchschnitt nicht der Begabung eines Menschen, der das Abitur geschafft hat, entsprechen - klar kann man vom Schulabschluss nicht 1:1 auf die Begabung rückschließen, doch gibt es gewisse Tendenzen, und Voraussetzung für eine Verkäufer-Ausbildung ist nunmal Hauptschulabschluss.

Ferner gibt es die Möglichkeit, wenn die Eltern tatsächlich keinen Unterhalt mehr leisten müssten (was hier aber wohl nicht der Fall ist eben wegen dem
Ermöglichen einer begabungsgerechten Ausbildung), elternunabhängiges Bafög zu beantragen.

Bzgl. „begabungsgerecht“:
Sorry, den Gesetzestext finde ich auf die Schnelle nicht, aber hier weitere Hinweise:
http://www.studentenwerk-goettingen.de/1313.html
http://www.studentenwerk-berlin.de/bafoeg/infos/das_…

Es klingt in viel besser wenn man nicht von „was steht mir zu“ :spricht, sondern nachfragt, was man möglicherweise bekommen könnte.

Klar, aber wie soll man ein Studium komplett aus eigener Tasche finanzieren, gerade ohne oder mit einer nur gering qualifizierten Ausbildung? Da bräuchte man schon mehr als eine Halbtagsstelle als Verkäufer, was selbst bei Fleiß und Sparsamkeit mit einem erfolgreichen Studium (immerhin gibt es Fristen für Prüfungen) kaum bis nicht zu vereinbaren ist.
Genau deshalb gibt es Möglichkeiten wie Bafög, was ich für sehr sinnvoll halte.

Viele Grüße,
Nina

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(FAQ 1129) mit mehr Angaben (schon abgeschlossenen Ausbildung ja oder nein, wann Abitur) im Rechtsbrett einstellen.
Dann kommen auch Antworten von Leuten die das wirklich wissen u. dann auch belegen können u. nicht nur Vermutungen.
MfG ramses90