Erststudium nach Ausbildung: Lohnt sich eine ESE?

Hallo an die Steuerprofis :smile:

Einige Berichte dazu verfolge ich bereits, leider sind die Fälle doch ein bischen anders gelagert.

Würde es im geschilderten Beispiel Sinn machen eine EST zu erstellen?

Nehmen wir an.
Jemand habe von 2000 - 2003 eine Ausbildung gemacht und im Anschluss bis 2005 im Job gearbeitet und immer eine ESE gemacht.
Ab September 2005 wurde das Fachabi nachgeholt (1 Jahr) und dann im Oktober 2006 einen BWL Studiengang angefangen (dieser würde diesen Sommer abgeschlossen).
Da bisher die Aufwendungen fürs Studium nur als Sonderausgaben abzugsfähig waren, wurde keine ES-Erklärung gemacht (nur geringfügige Nebeneinkommen, keine VWL ect.).
Aber, da es in letzter Zeit einige Mustergerichtsverfahren gab, die es nun ermöglichen die Unkosten für ein berufsbedingtes Studium (wie also ein BWL Studium nach der Ausbildung) als Werbungkosten geltend zu machen, ist es zu überlegen ob es nchtlohnen würde.

Für 2006 mussten noch keine Studiengebühren gezahlen werden auch war nur ein geringes Einkommen vorhanden(400 euro Jobür die ersten 7 Monate).

Aber ab 2007 fiehlen Studiengebühren (ca. 750 Euro pA.) + Zinsen für einen KFW Studienkredit an (Bafög wurde auch zum Höchstsatz zugeteilt, ca. 580 Euro pro Monat/hälftig als Darlehen - zinsfrei - hälftig als Zuschuss). In 2007 wurde keiner Nebentätigkeit nachgegangen und daher auch kein Einkommen erzielt. Erstwohnsitz war am Studienort.

In 2008 war man im ersten Habljahr im Auslandssemester in China (hier fielen Studiegebühren iHv. 1300 Euro an…diese wurden aber durchs Auslandsbafög gedeckt - überwiegend als Zuschuss, ca 25% als Darlehen - zinsfrei-). Nach der Rückkehr hatte man den Zweitwohnsitz am Studienort und habe neben dem Studium ein begleitendes Praktikum angefangen (Einkommen ca. 1500 Euro pA.) + Studiengebühren über 370 Euro + Zinsen KFW Kredit.
Werbungskosten für 2008 wären daher mindestens 2600 Euro.

In 2009 wurde ein wenig gejobt (ca. 2000 Euro Löhne) + dazu wieder doppelte Haushalstführung + Studiengebühren + KFW Zinsen

2010: Im Moment wird die Diplomarbeit geschrieben. Hier erhält man ca. 3000 Euro für 5 Monate. Dazu wieder doppelte Haushaltsführung (da man in einer anderen Stadt für die DA wohnt). Ab Oktober soll dann wieder „richtig“ gearbeitet werden und man erhoffe sich für die restlichen 3 Monate ein Bruttogehalt von ca. 10.000 Euro (auf 3 Monate).

  1. Welche ESE sollte erstellt werden (und wie lange kann man dies eigentlich für zurückliegende Jahre machen)?
  2. Werden evt. sich ergebenden Verlustvorträge für z.B. 2007 bei geringen Einkünften im Folgejahr aufgebraucht und verpuffen so im Nichts?
  3. Wie werden die 1.300 Euro Studiengebühren für China gehandhabt? Sie wurden zwar durchs Bafög gedeckt, aber das muss man ja anteilig zurückzahlen.

Wer kann mir helfen?

Und vielen, vielen Dank schon einmal! :smile:

mfg
Christian

Erststudium nach Ausbildung
Hi,

So ein Ding wie ein ESE ist mir noch nie untergekommen. Ist wohl eine Einkommensteuererklärung damit gemeint…

Selbst erfundene Abkürzungen sind nicht hilfreich.

Würde es im geschilderten Beispiel Sinn machen eine EST zu
erstellen?

Nehmen wir an…

so viele Details

und da hilft doch nur, echte Steuererklärungen zu erstellen und abwarten, was draus wird

Da bisher die Aufwendungen fürs Studium nur als Sonderausgaben
abzugsfähig waren, wurde keine ES-Erklärung gemacht (nur
geringfügige Nebeneinkommen, keine VWL ect.).
Aber, da es in letzter Zeit einige Mustergerichtsverfahren
gab, die es nun ermöglichen die Unkosten für ein
berufsbedingtes Studium (wie also ein BWL Studium nach der
Ausbildung) als Werbungkosten geltend zu machen, ist es zu
überlegen ob es nchtlohnen würde.

Grundsätzlich:

Steuererklärungen sind keine Lotterie. Man kann höchstens die Steuer zurückbekommen, die man gezahlt hat. Zahlt man keine, kriegt man auch keine zurück. Minijobs sind sowieso mit der Abführung der Abgaben abgegolten und gehören in keine Steuererklärung.

ber ab 2007 fiehlen Studiengebühren (ca. 750 Euro pA.) +
Zinsen für einen KFW Studienkredit an (Bafög wurde auch zum
Höchstsatz zugeteilt, ca. 580 Euro pro Monat/hälftig als
Darlehen - zinsfrei - hälftig als Zuschuss).

Dieses Bafög wird soweit es nicht zurückzuzahlen ist, bei den Aufwendungen abgezogen.

In 2008 war man im ersten Habljahr im Auslandssemester in
China (hier fielen Studiegebühren iHv. 1300 Euro an…diese
wurden aber durchs Auslandsbafög gedeckt - überwiegend als
Zuschuss, ca 25% als Darlehen - zinsfrei-).

Dieses Bafög wird auch soweit es nicht zurückzuzahlen ist, bei den Aufwendungen abgezogen.

Da Lohneinkünfte für eine Tätigkeit in China steuerfrei mit Progressionsvorbehalt wären, sind diese Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten auch nur beim Progressionsvorbehalt abziehbar.

  1. Welche ESE sollte erstellt werden (und wie lange kann man
    dies eigentlich für zurückliegende Jahre machen)?

was lernt man eigentlich beim BWL Studium? und ich dachte bisher, da wäre Steuerrecht dabei
Such mal unter „Antragsveranlagung“. Vor einigen Tagen hab ich dazu etwas geschrieben.

  1. Werden evt. sich ergebenden Verlustvorträge für z.B. 2007
    bei geringen Einkünften im Folgejahr aufgebraucht und
    verpuffen so im Nichts?

ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung und was der Gesetzgeber so und nicht anders geregelt hat, ist halt geltendes Recht
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html

Schöne Grüße
C.

Danke Cirwalda,

für die überaus freundliche, wenn auch wenig hilfreiche Antwort.

So ein Ding wie ein ESE ist mir noch nie untergekommen. Ist
wohl eine Einkommensteuererklärung damit gemeint…

Selbst erfundene Abkürzungen sind nicht hilfreich.

Entschuldigen Sie, ich wollte nicht unnötig verwirren.

Würde es im geschilderten Beispiel Sinn machen eine EST zu
erstellen?

und da hilft doch nur, echte Steuererklärungen zu erstellen
und abwarten, was draus wird

Lotterie?

Steuererklärungen sind keine Lotterie. Man kann höchstens die
Steuer zurückbekommen, die man gezahlt hat. Zahlt man keine,
kriegt man auch keine zurück. Minijobs sind sowieso mit der
Abführung der Abgaben abgegolten und gehören in keine
Steuererklärung.

Mein Ziel war es eigentlich einen Verlustvortrag zu generieren.

aber ab 2007 fiehlen Studiengebühren (ca. 750 Euro pA.) +
Zinsen für einen KFW Studienkredit an (Bafög wurde auch zum
Höchstsatz zugeteilt, ca. 580 Euro pro Monat/hälftig als
Darlehen - zinsfrei - hälftig als Zuschuss).

Dieses Bafög wird soweit es nicht zurückzuzahlen ist, bei den
Aufwendungen abgezogen.

Dem ist nicht so, wie ich nun in Erfahrung bringen konnte. Das Bafög soll dem Lebensunterhalt sichern und findet daher keien Berücksichtigung. siehe Studies-online.

In 2008 war man im ersten Habljahr im Auslandssemester in
China (hier fielen Studiegebühren iHv. 1300 Euro an…diese
wurden aber durchs Auslandsbafög gedeckt - überwiegend als
Zuschuss, ca 25% als Darlehen - zinsfrei-).

Dieses Bafög wird auch soweit es nicht zurückzuzahlen ist, bei
den Aufwendungen abgezogen.

Da Lohneinkünfte für eine Tätigkeit in China steuerfrei mit
Progressionsvorbehalt wären, sind diese Aufwendungen als
vorweggenommene Werbungskosten auch nur beim
Progressionsvorbehalt abziehbar.

Da es sich nur um ein, wie gesagt, Auslandssemester handelte und keine arbeitnehmerrische Tätigkeit, findet dies wohl keine Beachtung.

  1. Welche ESE sollte erstellt werden (und wie lange kann man
    dies eigentlich für zurückliegende Jahre machen)?

was lernt man eigentlich beim BWL Studium? und ich dachte
bisher, da wäre Steuerrecht dabei
Such mal unter „Antragsveranlagung“. Vor einigen Tagen hab ich
dazu etwas geschrieben.

Mein International Management Studiengang hat sich leider nur am Rande mit steuerlichen Fragestellungen beschäftigt und hier wurden auch nur die „normal“ Fälle diskutiert. Etwas aufwendigere und selten vorkommende Fälle, wie der von mir beschriebene, gehören daher wohl eher in eine Steuberberatungsausbildung.

  1. Werden evt. sich ergebenden Verlustvorträge für z.B. 2007
    bei geringen Einkünften im Folgejahr aufgebraucht und
    verpuffen so im Nichts?

ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung und was der
Gesetzgeber so und nicht anders geregelt hat, ist halt
geltendes Recht
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html

Schöne Grüße
C.

Das ist schön…damit ist diese ganze Sektion im Forum wohl obsolet und kann immer mit Blick auf die Steuergesetzgebung gelöst werden.

Ich möchte mich hiermit für die unnötige Beanspruchung Ihrer Zeit entschuldigen und bedanke mich nochmals für die Hilfestellung!

Zwischenzeitlich konnte ich einige Beiträge ausfindig machen, die o.g. Sachverhalt zu lösen helfen.

http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/6…

und

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzie…

mfg
P.

Bafög Sonderausgaben
Ergänzung

Es kommt auf den Bafögbescheid an.
siehe R 10.9 EStHandbuch

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…

Schöne Grüße
C.

Wenn ich das richtig deute, dann bezieht es sich aber auf die Kürzung von Sonderausgaben. In gezeigtem Fall würde es sich aber um Werbungskosten handeln, die nach §10 ESTG aber ausgenommen wären.

aber danke!