Hallo an die Steuerprofis 
Einige Berichte dazu verfolge ich bereits, leider sind die Fälle doch ein bischen anders gelagert.
Würde es im geschilderten Beispiel Sinn machen eine EST zu erstellen?
Nehmen wir an.
Jemand habe von 2000 - 2003 eine Ausbildung gemacht und im Anschluss bis 2005 im Job gearbeitet und immer eine ESE gemacht.
Ab September 2005 wurde das Fachabi nachgeholt (1 Jahr) und dann im Oktober 2006 einen BWL Studiengang angefangen (dieser würde diesen Sommer abgeschlossen).
Da bisher die Aufwendungen fürs Studium nur als Sonderausgaben abzugsfähig waren, wurde keine ES-Erklärung gemacht (nur geringfügige Nebeneinkommen, keine VWL ect.).
Aber, da es in letzter Zeit einige Mustergerichtsverfahren gab, die es nun ermöglichen die Unkosten für ein berufsbedingtes Studium (wie also ein BWL Studium nach der Ausbildung) als Werbungkosten geltend zu machen, ist es zu überlegen ob es nchtlohnen würde.
Für 2006 mussten noch keine Studiengebühren gezahlen werden auch war nur ein geringes Einkommen vorhanden(400 euro Jobür die ersten 7 Monate).
Aber ab 2007 fiehlen Studiengebühren (ca. 750 Euro pA.) + Zinsen für einen KFW Studienkredit an (Bafög wurde auch zum Höchstsatz zugeteilt, ca. 580 Euro pro Monat/hälftig als Darlehen - zinsfrei - hälftig als Zuschuss). In 2007 wurde keiner Nebentätigkeit nachgegangen und daher auch kein Einkommen erzielt. Erstwohnsitz war am Studienort.
In 2008 war man im ersten Habljahr im Auslandssemester in China (hier fielen Studiegebühren iHv. 1300 Euro an…diese wurden aber durchs Auslandsbafög gedeckt - überwiegend als Zuschuss, ca 25% als Darlehen - zinsfrei-). Nach der Rückkehr hatte man den Zweitwohnsitz am Studienort und habe neben dem Studium ein begleitendes Praktikum angefangen (Einkommen ca. 1500 Euro pA.) + Studiengebühren über 370 Euro + Zinsen KFW Kredit.
Werbungskosten für 2008 wären daher mindestens 2600 Euro.
In 2009 wurde ein wenig gejobt (ca. 2000 Euro Löhne) + dazu wieder doppelte Haushalstführung + Studiengebühren + KFW Zinsen
2010: Im Moment wird die Diplomarbeit geschrieben. Hier erhält man ca. 3000 Euro für 5 Monate. Dazu wieder doppelte Haushaltsführung (da man in einer anderen Stadt für die DA wohnt). Ab Oktober soll dann wieder „richtig“ gearbeitet werden und man erhoffe sich für die restlichen 3 Monate ein Bruttogehalt von ca. 10.000 Euro (auf 3 Monate).
- Welche ESE sollte erstellt werden (und wie lange kann man dies eigentlich für zurückliegende Jahre machen)?
- Werden evt. sich ergebenden Verlustvorträge für z.B. 2007 bei geringen Einkünften im Folgejahr aufgebraucht und verpuffen so im Nichts?
- Wie werden die 1.300 Euro Studiengebühren für China gehandhabt? Sie wurden zwar durchs Bafög gedeckt, aber das muss man ja anteilig zurückzahlen.
Wer kann mir helfen?
Und vielen, vielen Dank schon einmal! 
mfg
Christian