Hallo zusammen,
kürzlich hat der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 14/07) entschieden, daß ein Erststudium nach der Berufsausbildung unter bestimmten Bedingungen absetzbar ist.
Frage:
Wenn jemend sein Studium vor Jahren schon beendet hat und sein Fall analog dem jetzt verhandelten liegt, kann er damit seine Kosten noch rückwirkend bei der nächsten Einkommenssteuererklärung geltend machen?
Wenn die Kosten nicht als Werbungskosten absetzbar sind unter was laufen sie dann?
Lassen sich die Kosten für ein Studium auch pauschal ansetzen?
Danke für eure Hinweise.