Guten Tag,
ich habe eine steuerrechtliche Frage zum nachfolgenden Sachverhalt:
Folgende Annahme:
Es gab im Jahr 2012 eine Hochzeit zwischen einem Mann, welcher im Berufsleben steht und einer Frau, welche aktuell Masterstudentin ist. Die Frau hat nach dem Abitur ein Bachelorstudium begonnen, welches aber nach dem zweiten Semester zugunsten eines anderen Studiengangs (ebenfalls Bachelor) abgebrochen wurde. Das aktuelle Masterstudium baut auf dem Bachelor auf.
Nun meine Frage für die Steuererklärung.
Sind die Ausgaben/Aufwendung die wegen des Masterstudium angefallen sind, Sonderausgaben (welche ja bis 6.000 EUR begrenzt sind) oder Werbungskosten?
Vielen Dank, an die die sich die Zeit für meine Frage nehmen.