Erststudium, Verlustvortrag, Werbungskosten, km

Im Zusammenhang mit dem bereits fiel diskutierten Werbungskosten beim Erststudium und den möglichen Verlustvortrag sind m. E. noch folgende Fragen offen :

  1. Fahrten mit dem Auto der Eltern zur Uni sind mit
    gefahren km ansetzbar, also 0,30 €/km ?
    Muss hierüber ein Fahrtenbuch geführt werden oder
    reicht; Anzahl Tage der Fortbildung (Uni-Studium)x
    Entfernungs-Km x 2
    Die Fahrtkosten zur Uni sind dann unter
    „Fortbildungskosten“ Zeile 45 der Anlage N
    ansetzbar?
    2)Weitere „Fortbildungskosten (Werbungskosten beim
    Erststudium)“ Zeile 45 der Anlage N sind :
    Ein-Raum-Wohnung/Zimmer bei der Uni in der
    Studenten- WG. sofern selbst bezahlt auch zum
    Schlafen genutzt, Essen und Bad als
    Gemeinschafträume
    Studienbeitrag und –gebühren
    Umzugskosten
    Schreibwaren, Bücher fürs Studium ??
    3)Einnahmen/Arbeitslohn aus wissenschaftlichen Job
    an der Uni oder Kapitaleinnahmen mindern den
    Verlustvortrag ?
    4)Kann der Verlustvortrag erst ab 2007 geltend
    gemacht werden, nicht schon vorher ?
    5)In welcher Anlage, Zeile wird er erklärt ?

Hallo!
Würde gern helfen, aber mein Schwerpunkt ist Arbeitsrecht etc.

MfG

Jorma

Sorry, studiumstechnisch kann ich Dir leider nicht helfen, Grüße, Ingo

Sorry! Kann leider nicht weiterhelfen! Trotzdem weiterhin viel Glück!
Gruss