Im Zusammenhang mit dem bereits fiel diskutierten Werbungskosten beim Erststudium und den möglichen Verlustvortrag sind m. E. noch folgende Fragen offen :
- Fahrten mit dem Auto der Eltern zur Uni sind mit
gefahren km ansetzbar, also 0,30 €/km ?
Muss hierüber ein Fahrtenbuch geführt werden oder
reicht; Anzahl Tage der Fortbildung (Uni-Studium)x
Entfernungs-Km x 2
Die Fahrtkosten zur Uni sind dann unter
„Fortbildungskosten“ Zeile 45 der Anlage N
ansetzbar?
2)Weitere „Fortbildungskosten (Werbungskosten beim
Erststudium)“ Zeile 45 der Anlage N sind :
Ein-Raum-Wohnung/Zimmer bei der Uni in der
Studenten- WG. sofern selbst bezahlt auch zum
Schlafen genutzt, Essen und Bad als
Gemeinschafträume
Studienbeitrag und –gebühren
Umzugskosten
Schreibwaren, Bücher fürs Studium ??
3)Einnahmen/Arbeitslohn aus wissenschaftlichen Job
an der Uni oder Kapitaleinnahmen mindern den
Verlustvortrag ?
4)Kann der Verlustvortrag erst ab 2007 geltend
gemacht werden, nicht schon vorher ?
5)In welcher Anlage, Zeile wird er erklärt ?