Hallo,
eine kurze Verständnisfrage. Seit Juli können ja nunmehr Kosten für ein Erststudium in der ESt- Erklärung angesetzt werden. Dazu ist auch alles klar. Nun habe ich jedoch viele befreundete Studenten die, ganz üblich, neben Ihrem Studium noch Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit haben (meist 400,-€ Jobs) bzw. sogar über ein eigenes Gewerbe Einkünfte erzielen.
Nun sind die Einkünfte aufs Jahr gesehen zwar unterm Grundfreibetrag, bei der Berechnung des Verlustvortrags aus vorweggenommenen Werbungskosten fürs Erststudium werden diese Einnahmen jedoch schon relevant, oder!?
Genau das war auch schon meine Frage… [Also hat nen Student Einkünfte, meinetwegen die 400,-€, bringt diese gesetzliche Neuregelung erst was wenn er Werbungskosten über 4800,-€ produziert hat - ohne Verlust auch kein Vortrag in die Folgejahre und ein vertikaler Verlustausgleich ist Pflicht!?]
Danke, Grüße, Björn