Erststudium - Wohnsitzangabe

Hallo…

Ich habe in 2012 studiert und mein Studium beendet. Danach bin ich einer Arbeitnehmertätigkeit nachgegangen, so dass ich auch Lohnsteuer gezahlt habe - folglich möchte ich eine Steuererklärung abgeben.

Meine Fragen hierzu;

Die Kosten für das Studium kann ich nur im Rahmen der Sonderausgaben (Hb. 6000€) absetzen.richtig?

Ich habe mir für das Studium und den nachfolgenden Arbeitsplatz eine Wohnung angemietet. Kann ich hier alle Kosten absetzen (kein eigener Wohnsitz daheim, nur ein Zimmer im Elternhaus) oder nur einen Teil, oder gar nichts? Wie ist mit den Heimfahrten (jedes Wochenende hin und zurück, ein Weg ca. 300 Kilometer) zu handhaben?

Vielen lieben dank im Vorraus,

lg Paul :smile:

Hallo Paul,

sorry, in dem Thema bin ich nicht so fit.

LG, Roland

Hi Paul,
ja, 6000 ist richtig, allerdings nur wenn vor dem Studium keine anderee Berufsausbildung abgeschlossen wurde.
Ein ZTimmer im Elternhaus begründet keinen eigenen haushalt, somit liegt keine doppelte Haushaltsführung vor u. somnit können auch keine Wochenendheimfahrten angesetzt werden. Bei einem Umzug vom Stuzdienort zu einem 300 km entfernten Arbeitsplatz liegen aber beruflich bedingte Umzugskosten vor. Wenn keine Kosten entstanden sind (z.B. Umzug durch Freunde) dann die pauschale ansetzen.
LG Franzilein

Hallo,
also vorab mal, ohne viel nachlesen kann ich dir das auch nicht auf die Schnelle sagen und wenn du es genau wissen willst, brauchst du einen Steuerberater.

Ich würde die Kosten einfach mal alle zu den Werbungskosten nehmen und sämtliche Nachweise dazu.
Wenn dein Erstwohnsitz bei deinen Eltern ist, in jedem Fall auch die Kilometer nach Hause berücksichtigen.

Im Bescheid siehst du dann, was und warum das FA die Kosten nicht, oder nur teilweise anerkannt hat. Dann kannst du immernoch nachlesen. Eine gute Seite ist "www.steuertipps.de.

Viele Grüße

Hi,

ich glaube nicht, dass du das Studium selbst absetzen kannst, da es ja nicht im Rahmen einer Beschäftigung stattgefunden hat.

Der Zweitwohnsitz kann abgesetzt werden, wenn du Zuhause gemeldet bist und darlegen kannst, dass dort dein Lebensmittelpunkt ist, was etwas schwierig werden wird denke ich, da du dort nur ein Zimmer hast und Elternbesuche hier nicht zählen. Ist dies gegeben, können auch die Kosten für Heimfahrten angesetzt werden.
Deiner aktuellen Beschreibung nacht ist es nicht möglich etwas anzusetzen.

Grüsse

Hallo,

die Gedanken ob das eine abzugsfähig ist oder nicht, sind zurzeit nicht einfach zu lösen, da aufgrund ungeklärter Rechtslage bzw. dadurch, ob das Bundesfinanzministerium die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs letztendlich anerkennt, die rechtliche Beurteilung schwierig ist.

Das Ganze spielt aber keine Rolle und die Lösung ganz einfach, wenn deine Einkünfte in 2012 so niedrig waren, dass die Steuerschuld so oder so 0 Euro beträgt.

Für diese Beurteilung wird aber die Höhe deines Bruttoarbeitslohns 2012 benötigt.

Hallo Paul,
richtig, die Studiengebühren (Studiengebühren, Kurs-, Lehrgangs-, Zulassungs- oder Prüfungsgebühren) kannst du als Sonderausgaben im Jahr der Zahlung geltend machen.Da dein Umzug in eine eigene Wohnung am Arbeitsort beruflich veranlasst ist, kannst du die Kosten dafür steuerlich geltend machen - auch das neu zu erwerbende Mobilar, wenn es deine erste eigene Wohnung ist.
Bist du vorher ständig gependelt, kannst du diese Kosten ebenfalls mit der Entfernungspauschale (Werbungskosten) geltend machen - allerdings keine doppelte Haushaltführung, da du ja nur ein Zimmer im Haus der Eltern hattest. Das gilt auch für die kurze Zeit nach dem Studium, bis du deine eigene Wohnung hast.
Viele Grüße
Heidi

Hallo,

ich würde auch eine Steuerklärung machen, da ja die ersten 8004,- € Einkommen erst mal steuerfrei sind. Der Weg zur Arbeit und die doppelte Haushaltsführung (hier ist die Meldeadresse maßgeblich, nicht die Beschaffenheit der Wohnung oder des Zimmers)sind als Werbungskosten geltend zu machen, genauso wie die Aufwendungen für das Studium.

Gruß Uwe

  1. Ja!
  2. Nein - Du must im Elternhaus eine eigene abgeschlossene Wohnung haben, die auch entsprechend eingerichtet ist. Weiterhin ist der Bezug zum Lebensmittelpunkt wichtig. Schaff’ Dir ne Verlobte im Heimatort an und zieh bei ihr ein, dann stünden die Chancen nicht schlecht, dass der Studienort als Zweitwohnsitz anerkannt wird; dann kannste die Heimfahrten auch absetzen, Miete und sonstige Kosten für die Zweitwohnung.