Erstunterlagen für Antrag auf Prozente unauffindbar

Wenn man einen Antrag auf Prozente stellt, gibt man allerlei benötigte Arzt-Unterlagen an das Versorgungsamt weiter.
Was aber passiert wenn man die % auffrischen möchte und die ersten Arztunterlagen etc… vom Erstantrag nicht mehr findet?

Meine Beschwerten haben sich erheblich verschlechtert - 6 Bandscheibenvorfälle 3 HWS und 3 LWS - und ich hatte damals vor 8 Jahren 50% und unbegrenzt bekommen.
Ich wollte nun wegen Verschlechterung meine % erhöhen lassen und mein Arzt meint das wäre auch okay… nur bräuchte ich dafür meine alten Unterlagen ! (?)

Ich habe gesagt das ich diese nicht mehr habe und er meinte… das wäre schlecht *hm !?

Meine Frage ist nun… brauche ich wirklich diese ersten Unterlagen ?
Und hat das Versorgungsamt vielleicht diese noch und ich könnte diese über das Versorgungsamt bekommen?

Vielleicht hatte jemand schon die gleiche Situation und kann mir Antwort auf meine Frage geben.

Vielen dank Sophia :blush:

Nein, hat das Amt, Gruß von einem, dem es ähnlich ging

Normal füllt man das Formular für den Erstantrag aus. Wenn man die Unterlagen hat und beilegt, geht die Bearbeitung beim Amt schneller, ansonsten die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Dann holt sich das Amt die Unterlagen rüber. Der Erstbescheid basiert auf diese ersten Unterlagen. Wenn Sie einen Verschlechterungsantrag stellen, gleiches Prozedere wie eben geschrieben. Die Ärzte beurteilen eine Verschlechterung und sagen das entsprechend schon, also alles ist gut hoffe ic