Hallo - dies ist (fast) ein Doppelposting, aber mangels Antworten habe ich diese ursprünglich im Ausbildung/Bildung Brett dort soeben gelöscht.
Darf jeder Arzt (Hausarzt) die Erstuntersuchung nach JArbSchG machen?
Wer trägt die Kosten und wie hoch werden diese etwa sein?
Kann ich einen Azubi in spe einfach zu seinem Hausarzt schicken mit der Bitte: Lass mal ne Erstuntersuchung machen und das war’s dann für mich?
Oder - das andere Extrem - muss ich mich erst an einen Arbeitsmediziner wenden, der dann für einige hundert Euro Untersuchungen macht?
ein paar ergoogelte Informationen:
Der Ablauf des Verfahrens ist anscheinend Ländersache, aber offensichtlich kostenlos. Es wird auch nicht gesagt, dass ein Arbeitsmediziner die Untersuchung durchführen muss.
_"§ 2 Untersuchungsberechtigungsschein
Die Kosten einer Untersuchung werden vom Land (§ 44 Jugendarbeitsschutzgesetz) nur erstattet, wenn der Arzt der Kostenforderung einen von der nach Landesrecht zuständigen Stelle ausgegebenen Untersuchungsberechtigungsschein beifügt
§ 3 Erhebungsbogen
Zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Erstuntersuchung) erhält der Jugendliche von der nach Landesrecht zuständigen Stelle einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1 in weißer Farbe, zur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 33 Abs. 1, §§ 34, 35 Abs. 1 oder § 42 des
Jugendarbeitsschutzgesetzes (Nachuntersuchung) einen Erhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1a in roter Farbe. Der Erhebungsbogen soll, vom Personensorgeberechtigten ausgefüllt und von diesem und dem Jugendlichen unterschrieben, dem Arzt bei der Untersuchung vorgelegt werden."_
[Ist das nicht köstlich: ein Erhebungsbogen in weißer Farbe, ein anderer in roter Farbe, und das Wort „Personensorgeberechtigter“? Die Amtsschimmel wiehern immer noch!] http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache…
Das Verfahren in Hessen (nur als Beispiel, weil es das erste Google-Ergebnis war): „Für die Untersuchung entstehen dem Auszubildenden sowie dem Betrieb keine Kosten.
Der Berechtigungsschein für diese Untersuchung ist bei allen Einwohnermeldeämtern und Polizeidienststellen erhältlich.“ http://www.frankfurt-main.ihk.de/berufsbildung/ausbi…
Am besten rufst Du bei Deiner IHK an, um die für Dein Bundesland passenden Informationen zu bekommen.