Erstvermietung

Will meine ETW gerade das 1. mal vermieten. 2 Fragen hierzu:
1.) Heizkostenabrechnung: die Wohnungen haben keine Zähler für Heizung/Wasser. Nachrüstung schwierig/unmöglich (2 Wohnungen, andere gehört nicht mir). Will daher Wasser nach Personenanzahl und Heizung nach Wohnfläche berechnen. Nun steht in meinem Muster-Mietvertrag, dass Heizung max. zu 50% nach Fläche umgelegt werden kann. Kann ich Probleme bekommen, wenn ich zu 100% nach Fläche berechne. Einbau von Röhrchen bringt meines Erachtens für alle Beteiligten unnötige Kosten.
2.) Schneeräumen auf Grundstück (Gehweg wird anderweitig geräumt):
Sollte ich Klausel in Mietvertrag aufnehmen, dass Mieter dies mit zu erledigen hat oder ergibt sich das automatisch
Gruß,
Werner

Will meine ETW gerade das 1. mal vermieten. 2 Fragen hierzu:
1.) Heizkostenabrechnung: die Wohnungen haben keine Zähler für
Heizung/Wasser. Nachrüstung schwierig/unmöglich (2 Wohnungen,
andere gehört nicht mir). Will daher Wasser nach
Personenanzahl und Heizung nach Wohnfläche berechnen. Nun
steht in meinem Muster-Mietvertrag, dass Heizung max. zu 50%
nach Fläche umgelegt werden kann. Kann ich Probleme bekommen,
wenn ich zu 100% nach Fläche berechne. Einbau von Röhrchen
bringt meines Erachtens für alle Beteiligten unnötige Kosten.

Hallo Werner

  1. mal seit ihr als Eigentümergemeinschaft genauso wie jeder andere zwingend an die Heizkostenverordnung gebunden!Die Heizkostenverordnung - Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten in der Neufassung vom 20.1.1989, BGBl I S. 115 - hat für das Wohnungseigentum zwingenden Charakter = § 3 HeizKostenV. Sie gilt unabhängig davon, ob durch Beschlüsse oder Vereinbarungen abweichende Bestimmungen über die Kostenverteilung von Heizung und Warmwasser getroffen wurden. Dies bedeutetzwingend Abrechnung nach Verbrauch - also Montage der Heizkostenverteiler. Dies dürfte im Bezug auf die Nachrüstung auch zu keinem Problem führen. 2-3 Angebote einholen und über Beschluß in der Versammlung entscheiden.
    Selbst die Messung des Wasserverbrauchs ist heute kein Problem mehr, es können vor jeder Zapfstelle Zwischenzähler gesetzt werden. Sollte dies zu einem erheblichen finanziellen Aufwand führen, sollten Sie auf jeden Fall den Umlageschlüssel der Eigentümergemeinschaft verwenden. Dies bei allen Kostenarten die Sie umlegen können. Für Wohnungseigentum gibt es Mietverträge, diesen sollten Sie auch benutzen. Denn es kann ihnen schnell passieren, dass Sie als vermietender Wohnungseigentümer zwischen 2 Stühlen sitzen, auf der einen Seite die Gemeinschaft mit Teilungserklärung und WEG auf der anderen Seite ihr Mieter mit Mietrecht.
    Deshalb gibt es hierfür spezielle Mietverträge.
    Einfach mal ein bisschen googlen.

2.) Schneeräumen auf Grundstück (Gehweg wird anderweitig
geräumt):
Sollte ich Klausel in Mietvertrag aufnehmen, dass Mieter dies
mit zu erledigen hat oder ergibt sich das automatisch.

Die Klausel ist mit aufzunehmen.

Gruss
Marie

Hallo Marie

Dies bedeutet zwingend
Abrechnung nach Verbrauch.

Die Abrechnung würde doch auch ohne Zählereinbau nach Verbrauch berechnet, und zwar die Hälfte (2 Wohnungen) vom Gesamtverbrauch.

Selbst die Messung des Wasserverbrauchs ist heute kein Problem
mehr, es können vor jeder Zapfstelle Zwischenzähler gesetzt
werden.

Klar ist alles möglich, aber diese Zähler müssen ja jährlich abgelesen und regelmäßig getauscht werden. Diese Kosten würde ich also auf den Mieter umlegen.
Da dies nicht im Sinne des Mieters sein kann, mit wem könnte ich Ärger bekommen, wenn ich trot Verordnung keine Zähler einbaue?
Gruss
Werner

Hi Werner!

Hallo Marie

Dies bedeutet zwingend
Abrechnung nach Verbrauch.

Die Abrechnung würde doch auch ohne Zählereinbau nach
Verbrauch berechnet, und zwar die Hälfte (2 Wohnungen) vom
Gesamtverbrauch.

Glaubst Du das wenn in der einen Wohnung ein Single wohnt und in der anderen eine ganze Familie der Single die Hälfte der Gesamtkosten tragen will?
Du wärest sicher auch dagegen oder?

Selbst die Messung des Wasserverbrauchs ist heute kein Problem
mehr, es können vor jeder Zapfstelle Zwischenzähler gesetzt
werden.

Klar ist alles möglich, aber diese Zähler müssen ja jährlich
abgelesen und regelmäßig getauscht werden. Diese Kosten würde
ich also auf den Mieter umlegen.
Da dies nicht im Sinne des Mieters sein kann, mit wem könnte
ich Ärger bekommen, wenn ich trot Verordnung keine Zähler
einbaue?

Das kann ich Dir auch nicht beantworten sorry!

Mfg

Christian

Hiezkostenverordnung
Hallo Werner

Ich denke hier bist du auf dem Holzweg.
Zwar erlaubt die Heizkostenverordnung keine staatlichen Zwangs- und Überwachungsmaßnahmen, gibt jedoch den einzelnen Nutzern eigenständige zivilrechtliche Durchsetzungsansprüche.

Gem. § 4 Abs. 4 HeizkostenV ist der Nutzer berechtigt, vom Gebäudeeigentümer die Erfüllung der Verpflichtung zur Ausstattung und Erfassung zu verlangen.

Ganz ehrlich, ich würd dir deine Abrechnung auseinander pflücken und bekomme auch noch Recht und du zahlst.

Zu den Wasserkosten
Die Anbringung und Messung durch Zwischenzähler in Altbauten ist meines Wissens zurzeit nur in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern vorgeschrieben.
Ich hab auch nicht gesagt das dies zwingend ist.

Auf jeden Fall solltest du dich bei dem Umlageschlüssel an die Vereinbarungen in der Teilungserklärung halten.
s. auch mein Hinweis „Mietvertrag für Wohnungseigentum“.

Ich frag mich hier allerdings, warum nicht gleich korrekt.

Marie

Zu den Wasserkosten
Die Anbringung und Messung durch Zwischenzähler in Altbauten
ist meines Wissens zurzeit nur in Hamburg und
Mecklenburg-Vorpommern vorgeschrieben.
Ich hab auch nicht gesagt das dies zwingend ist.

Hallo Marie, ich will dich ja nicht nerven, aber
angenommen ich baue Zähler an die Heizungen an. Wie soll ich dann Warmwasser abrechnen (läuft über gleiche Heizung), wenn ich keine Zwischenzähler für Wasser habe?
Nochmals Gruß,
Werner

Hallo Werner

Entweder werden die auf die Warmwassererzeugung entfallenden Kosten per Festanteil (18% des Brennstoffsverbrauch) oder Mittels eines zentralen Zählers ermittelt und nach Personen oder allg. Nutz-/Wohnflächen umgelegt.
Warum lässt du diese Kosten nicht gleich über die Firma abrechnen welche die Heizkostenverteiler stellt und die Heizkostenabrechnung tätigt.
Es gibt hier mehrere Anbieter, ich würd dem entsprechend auch mehrere vergleichbare Angebote für das Objekt einholen.

Gruss
Marie

Hallo Marie, ich will dich ja nicht nerven, aber
angenommen ich baue Zähler an die Heizungen an. Wie soll ich
dann Warmwasser abrechnen (läuft über gleiche Heizung), wenn
ich keine Zwischenzähler für Wasser habe?
Nochmals Gruß,
Werner

Danke, werde ich machen.