Guten Tag,folgende Vorgehensweise ist geplant.
Unser Erstwagen soll durch einen anderen Wagen ersetzt werden.Kein Problem.
Den dann für kurze Zeit abgemeldeten ehemaligen Erstwagen wollen wir als Zweitwagen bei anderer Versicherung versichern.Jetzt scheiden sich die Geister.
Da der Verischerungsvertrag des Erstwagens ja durch den zugekauften Wagen belegt bleibt,kann uns ja keine Versicherung zwingen den Zweitwagen auch dort zu versichern.
Nun gibt es aber unterschiedliche Meinungen.Mancher sagt das funktioniert nur bei Halterwechsel des abgemeldeten ehemaligen Erstwagens.Andere sagen kein Problem,da der Erstwagen ja durch einen neuen Wagen ersetzt wurde und der Versichrungsvertrag weiterläuft.Der Versicherung entsteht ja kein Nachteil.Selbst die Versicherungen selbst können keine eindeutige Antwort geben.
Hatte denn schon mal jemand diese Idee in die Tat umgesetzt oder sind wir die Ersten?
Grund des Ganzen: Mit dem Erstwagen soll ein unter 24 Jähriger fahren.Das würde als Zweitwagen bei direct-line z.B. nicht gehen.Deshalb müssen wir den
den jetzigen Erstwagen zum Zweitwagen machen.Mit dem Erstwagen fährt ja bisher auch ein unter 24jähriger.
Hoffentlich ist das zu verstehen. 
Hallo,
zu verstehen ist das Ganze schon. Aber hier liegt wohl ein Mißverständnis vor. Der Begriff des Zweitwagens bedeutet bei der Kfz-Versicherung, dass man gleichzeitig zwei Fahrzeuge bei der gleichen Gesellschaft versichert. Dadurch erhält man eine günstigere Einstufung auch des Zweitwagens u.U. sogar mit der gleichen Prozent-Einstufung.
Versichert man die Fahrzeuge bei verschiedenen Gesellschaften, dann handelt es sich zweimal um einen Erstwagen. Das führt dazu, dass ein Fahrzeug (wahlweise) auf dem erworbenen Schadensfreiheitsrabatt fährt, während ein Fahrzeug immer mit dem SFR neu anfängt. Die Berücksichtigung von unter 24jährigen wird dabei bei den meisten Gesellschaften prämienerhöhend gewertet.
Gruß Woko
vielen dank für die antwort.doch auch das ist nicht ganz richtig.direct-line versichert grundsätzlich den zweitwagen obwohl der erstwagen bei einer anderen versicherung versichert ist mit den prozenten des erstwagens.dies ist definitiv so.
den wagen,den wir zukaufen wollen,könnten wir ja als zweitwagen bei direct-line versichern.zusätzlicher wunsch von uns ist ja nur erstwagentausch,was die frage betroffen hat.
Es muss ein Halterwechsel vorgenommen werden.
Auch wenn es ansonsten so aussieht als würde die Sache funktionieren, fliegt sie irgendwann auf und Rückabwicklung folgt.
Daten werden doch vom Vorversicherer angefragt (ja, auch wenn man keine Vorversicherung angibt)(Fahrzeug-Ident-Nr).
Gruß
A.
ja,so sind bisher die meisten meinungen.ist zwar kein problem,einfach meine frau als halter zu ändern,aber seien wir mal ehrlich,welche intelligenzbestie denkt sich solche gesetze aus?
schliesslich bleibt ja mein erstwagenvertrag bestehen.das es anders nicht ginge ist ja logisch.da würde ja jeder in der jahresmitte einfach wechseln.
Hallo Woko,
mit Verlaub, aber diese Aussage zeigt abermals, dass Du Deine Stärken ganz sicher nicht in der Kfz-Versicherung hast, denn falscher geht es kaum… halte Dich doch einfach zurück und konzentriere Dich auf Fragen, die Deiner Fachrichtung entsprechen.
Grüße, M
Hallo,
eigentlich recht eindeutig. Dass auch die betroffenen VR die Frage nicht beantworten können (??!!) liegt dann wohl an den jeweiligen Gesprächstpartnern.
Den dann für kurze Zeit abgemeldeten ehemaligen Erstwagen
wollen wir als Zweitwagen bei anderer Versicherung
versichern.
Dann fällt das vers. Risiko nicht fort, somit ist auch der Vers.-Vertrag weiterzuführen. Eine ordentliche Kündigung zur nächsten Hauptfälligkeit ist natürlich möglich.
Da der Verischerungsvertrag des Erstwagens ja durch den
zugekauften Wagen belegt bleibt,kann uns ja keine Versicherung
zwingen den Zweitwagen auch dort zu versichern.
„Auch dort zu versichern“ ist die falsche Formulierung, denn der bereits bestehende Vertrag läuft weiter, s. o.
Grund des Ganzen: Mit dem Erstwagen soll ein unter 24 Jähriger
fahren.Das würde als Zweitwagen bei direct-line z.B. nicht
gehen.Deshalb müssen wir den
den jetzigen Erstwagen zum Zweitwagen machen.Mit dem Erstwagen
fährt ja bisher auch ein unter 24jähriger.
Irgendwie nicht plausibel bzw. verständlich. Auch bei der DL kann garantiert die Nutzung durch jüngere Personen vereinbart werden, aber natürlich wird es dann teurer.
Wenn die DL das so nicht abdecken könnte/wollte wegen der „Gefahrerhöhung“, muss sie konsequenterweise den Vertrag kündigen. Aber dann bist Du aus dem Schneider und kannst das Fz versichern wo Du willst - das Ab-/An-/Ummelden kannst Du Dir dann sparen.
Grüße, M
Hallo MASCH,
jeder kann einmal daneben liegen. Das liegt in der Natur der Sache. Nur wir stehen zu unseren Fehlern. Unsere Qualifikation und Vita ist aus unseren Vikas nachvollziehbar. Wir kämpfen mit offenen Visier und verstecken uns nicht hinter der Anonymität. Es ist leicht ältere Threads zu durchforsten, immer auf der Suche nach einem Haar in der Suppe und zu kritisieren. Dann muss man aber auch den Mut haben, eine Frage als Erster zu beantworten und nicht in der Deckung zu warten.
Gruß Woko
Hallo Woko,
nicht dass Du mich falsch verstehst: ich will niemandem das Wort verbieten und auch unterschiedliche Meinungen finde ich okay, gerade die Diskussionen sind ja tlw. durchaus interessant.
Ich finde es nur „unpassend“, als Laie eine falsche Äußerung abzugeben. Damit ist dem Fragenden nicht geholfen, vielleicht schadet es ihm/ihr sogar, denn die Leute hier sind oft sehr leichtgläubig. Immerhin sind wir hier in einem Expertenforum…
Fragen beantworte ich übrigens gerne auch als erster, bin aber zeitlich nicht so flexibel und kann i. d. R. erst später am Tag ins Forum gehen. Du kannst sicher sein, dass ich nicht nach Fehlern suche, dazu habe ich gar keine Zeit. Wenn Du meine Artikel sichtest, wirst Du das aber auch nicht ernstahft annehmen.
Was meinst Du mit „offenem Visier“? Ich schreibe unter Pseudonym, da ich in der Branche aktiv bin und dort durchaus mit Außenwirkung, ich will hier aber bewusst Job und Privatsphäre trennen - zumal Werbung hier nicht erwünscht ist, auch nicht für meine Person.
Wenn Du Fragen hast, schieß los.
Grüße, M
Hallo MASCH,
der Ton macht die Musik. Es ist nicht die feine Art eine Stellungnahme als Nonsens zu bezeichnen. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass meine Ausführungen in dieser Sache richtig sind. Wenn BL und einige andere Gesellschaften aus Wettbewerbsgründen jegliche bisher gültige Konventionen außer Kraft setzen und sich an keine Regeln mehr halten, bedeutet das nicht, dass meine Ausführungen vom Grundsatz her falsch sind.
Gruß Woko
Hallo Woko,
nein, auch wenn Du darauf beharrst, Deine Ausführungen sind teilweise schlicht falsch.
Wenn BL und einige andere Gesellschaften aus
Wettbewerbsgründen jegliche bisher gültige Konventionen außer
Kraft setzen und sich an keine Regeln mehr halten,
Wer BL ist, weiß ich nicht, aber Deine Definition von „Zweitwagen“ trifft nicht (mehr) zu, viele Bedingungen/Tarifbestimmungen haben sich da schon vor ein paar Jahren geändert… daher mein deutlicher Hinweis.
Viele Grüße, M
Hall MASCH,
ich lasse mich gerne überzeugen.
„Zweitwagen“ trifft nicht (mehr) zu, viele
Bedingungen/Tarifbestimmungen haben sich da schon vor ein paar
Jahren geändert… daher mein deutlicher Hinweis.
mit BL war die DL gemeint. Bitte, nenne mir von den Großen der Branche, die eine Sondereinstufung als Zweitfahrzeug vornehmen, obwohl das andere Fahrzeug bei einer anderen Gesellschaft versichert bleibt. Aber bitte keine Billigheimer aus dem Direkt- bzw. Onlinevertrieb.
Gruß Woko
Hallo Woko,
berechtigte Frage und ich kann Dir sagen, das machen auch alle großen der Branche: von Allianz bis Zurich.
Inwieweit das immer in den TB genau so vorgesehen ist, kann ich Dir nicht sagen, die Angebote habe ich aber höchstpersönlich gesehen (mit SF-Klasse + Beitragssatz).
Bei uns steht es definitiv so, ich komme aber aus dem Lager der (ehemals) öffentlichen VR.
Grüße, M