Erstwohnsitz im Ausland und Auto am …

… Zweitwohnsitz in Deutschland?

Situation:
Eine Person ist vor zwei Jahren aus Deutschland wegen eines Jobs in die Niederlande gezogen und hat sich nach 1½ Jahren dort auch ein kleines Haus gekauft. Die Ehefau lebt dort zusammen mit der Person und arbeitet ebenfalls dort.
Da die Person nun gekündigt hat und auf Jobsuche ist, die Eltern und Freunde jedoch in Deutschland wohnen, steht evtl. eine Rückkehr an, aber es besteht auch immer noch die Möglichkeit eines neuen Jobs in den Niederlanden. Der Lebensmittelpunkt der Ehefrau ist klar in den Niederlanden und aus steuerlichen Gründen (Haus) muss der Erstwohnsitz vorläufig dort beibehalten werden.
Nun ist geplant, den Zweitwohnsitz der Person bei deren Vater in Deutschland anzumelden (der ist 78 und braucht häufig Unterstützung) und in diesem Zusammenhang auch ein Auto am Zweitwohnsitz in D anzumelden.

Zu den Fragen:

  1. Kann man einen Zweitwohnsitz in Deutschland anmelden, wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt (nur eine Stunde Fahrzeit zwischen den Orten)?

  2. Die zuständige Behörde in der deutschen Stadt schreibt, dass man seinen Erstwohnsitz dort haben muss, um auch das Kfz dort anzumelden. Stimmt das?
    Im Rahmen einer anderen Antwort wurde einem mitgeteilt, dass man Autos sehr wohl auch am Zweitwohnsitz anmelden könne!

Wenn der neue Job in Deutschland wäre, würde man langfristig sowieso nach Deutschland zurückkehren. Bis sich jedoch eine neue, unbesfristete Stelle ergibt und um sich um den Vater kümmern zu können, wäre es sehr praktisch, in Deutschland ein Auto am Zweitwohnsitz angemeldet zu haben.

Hallo,
das Problem dürfte nicht so sehr der 2.Wohnsitz in Deutschland sein, sondern das Anmelden des Autos.
Wenn man in den Niederlanden gemeldet ist, darf man nicht mit einem Auto mit ausländischem Kennzeichen fahren. Zumindest nicht, wenn man in den Niederlanden keine KFZ Steuer bezahlt. Eine Befreiung ist für max. 14 Tage möglich.
Falls man kontrolliert wird und die Chance ist sehr hoch, muß man das Auto in den Niederlanden anmelden, d.h. einführen, was mit den zusätzlichen Steuern recht teuer wird.

Gruß ich_vogel

Hallo,

… Zweitwohnsitz in Deutschland?

Zu den Fragen:

  1. Kann man einen Zweitwohnsitz in Deutschland melden, wenn
    der Hauptwohnsitz im Ausland liegt (nur eine Std. Fahrzeit
    zwischen den Orten)?

„Nur“ Zweitwohnung geht nicht. Werden Wohnungen in Deutschland angemeldet, so ist eine davon in Deutschland immer die Hauptwohnung. Jede weitere Wohnung im Inland ist dann Nebenwohnung
(§ 12 Abs. 1 und 3 MRRG). Wenn im Ausland noch Wohnungen gemeldet sind, das ist für das deutsche Meldegesetz unerheblich.

  1. Bei der deutschen Stadt schreibt die Behörde das man seinen
    Erstwohnsitz dort haben muss um das KFZ zu melden? Stimmt das?
    Es wurde bei einer anderen Antwort gesagt, dass man auch Autos
    am Zweitwohnsitz melden kann!

das geht in Ausnahmefällen, wenn auch die Hauptwohnung in Deutschland angemeldet ist.

Viel Gruß von Tara

Vielen Dank für die Erklärungen!

Es hat uns sehr geholfen die rechtlichen (und alle weiteren verbundenen) Implikationen zu begreifen.

Viele Grüße,

Michael