Hallo zusammen,
folgendes Problem: Peter wohnt in E und arbeitet in L. Nun ist eigentlich in E sein Hauptwohnsitz, weil dort seine Partnerin wohnt (nicht verheiratet). In L hat er eine kleine Wohnung zur Unterkunft für die Arbeit.
Nun macht bei der Anmeldung des Zweitwohnsitzes das Bürgeramt in L stress, weil Peter sich hauptsächlich in L aufhält und er auch mit seiner Partnerin nicht verheiratet ist, soll nun L sein Hauptwohnsitz werden.
Peter möchte natürlich die Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeit steuerlich geltend machen. Kann er dies genauso, wenn er seinen Haupt- und Nebenwohnsitz wechselt? Das heißt L (der Arbeitsort) wird nun Hauptwohnsitz und E (der Wohnort/ Partner) wird Nebenwohnsitz? Und kann er dann immernoch die Unterkunft für die Arbeit steuerlich geltend machen?
Würde mich über ein paar Meinungen freuen.
Hallo,
bei der ESt-Erklärung ist es egal.
Sollte zweitwohnsteuer entstehen > da kann ich nicht weiterhelfen.
Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus
Hallo,
Ich frage mich ,wieso ihnen das Bürgeramt Schwierigkeiten macht,es ist einem doch frei überlassen wo ich meinen 1 oder 2 Wohnsitz anmelde.
Ich kann ihnen aber ein Beispiel geben:
Meine Tochter arbeitet in München hat sich dort eine Wohnung(1Wohnsitz) genommen und fährt jedes Wochenende zu uns nach Niederbayern(2 Wohnsitz) nachhause.Sie kann steuerlich ihre Km von Wohnung zur Arbeit absetzen,sowie die wöchentlichen Km zur Heimfahrt.Dazu kann sie noch die Nebenkosten für die Wohnung in München absetzen.Bei uns zuhause wohnt Sie dann kostenlos, da ist dann nichts mehr abzusetzen.Der Steuerberater fragt mich aber jedes Jahr ob Sie für den 2 Wohnsitz etwas bezahlen muss.
Da ich die Steuer für unsere gesamte Familie immer mache, kann ich ihnen diese Auskunft 100%ig geben.
Ich hoffe es hilft ihnen .
Viele Grüße
monika61
Hallo Monika,
vielen Dank für die Antwort,
das Bürgeramt macht Stress, weil der Hauptwohnsitz da sein muss, wo man sich die meisten Tage der Woche aufhält. und das ist dann nun mal der Arbeitsort. Aber es ist auf jeden Fall schonmal beruhigend zu wissen, dass das steuerlich keinen Unterschied macht. Eine Zweitwohnsitzsteuer müsste ich sowieso in beiden Städten zahlen.
Hallo Fragezeichen2,
zuerst stellt sich die Frage der Entfernung zwischen E und L.
M. E. geht es das Bürgermeisteramt nichts an, wie sich Peter seinen Lebensablauf zwischen E und regelt.
Beispiel: Ich wohne in Thüringen Ort F und miete mir in Schleswig - Holstein F eine Wohnung als Zweitwohnsitz ( z. B. weil ich dort eine Freundin habe ). Diese melde ich als Zweitwohnsitz an; warum geht doch die Gemeinde nichts an.
Fahrtkosten kann Peter immer nur von seinem Wohnort aus geltend machen; warum also der offizielle Zweitwohnsitz ?? ( Siehe Satz 1 )
Familienheimfahrten zu seiner alten Wohnung ( Freundin ) sind als unverheirater nur sehr begrenzt möglich.
Alles ein Rechenexempel.
Bei Detailinformationen helfe ich gerne weiter:
[email protected]
Bitte mit Darstellung und Betreff.
MfG
Stefan Seidel
.
1000Dank
Der Link ist sehr hilfreich.
Schöne Woche.
Hallo,
bitteschön, gerne doch:smile:.
Auch eine schöne Woche
Hallo
Ich glaub da hab ich erst ein Gerichtsurteil gelesen das der ich glaube BFH gefällt hat schau doch mal Az VI R58/06 , VI R23/07 , VI R 47/09 auch für nichteheliche Paare siehe Urteil oben 58/06
vieleicht konnt ich etwas helfen
LG Mausi123
Hallo,
ja super vielen Dank. Das passt genau auf meine Fragestellung.
Hallo,
für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt immer nur die nächstgelegende Wohnung.
Eine Doppelte Haushaltsführung kann nur vom Hauptwohnsitz geltend gemacht werden.
Also, wenn man den Wohnsitz nach L verlegt, dann kann man die Kosten nicht geltend machen.
Gruß