Vielleicht liest das hier jemand und weiß auch einen Tipp.
Wenn man einem Transportunternehmen einen Auftrag erteilt hat, dieses aber den Auftrag trotzt Zusagen nach 4 Wochen noch immer nicht ausgeführt hat, welche Möglichkeiten bleiben da, um an sein Eigentum zu kommen?
Jetzt wäre wohl die erste Antwort: Neues Unternehmen beauftragen !!! Was ist aber, wenn das Unternehmen diesen Art. abgeholt hat, aber nicht ausliefert.
Wer hat von so etwas schon einmal gehört und kennt eine Lösung?
MfG
Fleißiges Dorchen
Wäre auch über eine PN dankbar.
verklagen auf herausgabe, ganz einfach, vorausgesetzt, dass unternehmen macht nicht eventuell einen zurücbehaltungsanspruch geltend, weil was nicht bezahlt wurde.
Hallo
Wenn man einem Transportunternehmen einen Auftrag erteilt hat,
dieses aber den Auftrag trotzt Zusagen nach 4 Wochen noch
immer nicht ausgeführt hat, welche Möglichkeiten bleiben da,
um an sein Eigentum zu kommen?
Eine Sache, die im eigenen Eigentum aber im Besitz eines anderen ist, kann man nach § 985 von dem Besitzer herausverlangen. Dafür muss auch nicht der Eigentümer einen neuen Spediteur beauftragen, vielmehr kann der Eigentümer sagen, bring mir das Ding vorbei. Im übrigen ist er dazu vertraglich auch ja verpflichtet.
Ich bin mir aber nicht so sicher, ob du wirklich meinst, dass derjenige, der die Spedition beauftragt hat, tatsächlich der Eigentümer ist. Hat z.B. derjenige, der die Spedition beauftragt hat, die Sache gerade erst gekauft aber noch nicht geliefert bekommen, so ist er auch noch kein Eigentümer der Sache.
Ein Herausgabeanspruch nach § 985 scheidet dann aus.
Es bleibt aber die Möglichkeit vom Vertrag mit der Spedition zurückzutreten, ggf. muss diese vorher gemahnt werden (Frist setzen) und dann eine andere Spedition zu beauftragen.
Gruß
Steffen
Eine Sache, die im eigenen Eigentum aber im Besitz eines
anderen ist, kann man nach § 985 von dem Besitzer
herausverlangen. Dafür muss auch nicht der Eigentümer einen
neuen Spediteur beauftragen, vielmehr kann der Eigentümer
sagen, bring mir das Ding vorbei.
Nein, nach § 985 BGB kann er ja gerade nur die Herausgabe verlangen, nicht die Absendung.
Rein hypothetisch hat eine Person (K) einen Artikel in einem großen Auktionshaus ersteigert, diesen auch bezahlt und anschließend ein TU beauftragt. Dann ist K doch auch der Eigentümer, oder? Wenn er nun auch noch eine Anzahlung auf den Transport geleistet hat, ist doch theoretisch schon ein bindender Vertrag mit dem TU zustande gekommen, oder? Nun mal angenommen, das TU hat diesen Artikel auch schon abgeholt, bringt ihn aber trotzt mehrmaliger Aufforderungen nicht zu Ende. Wenn dann K nach 4 Wochen das TU auf keinem Weg mehr erreichen kann, wie sollte sich dann K verhalten? Selbst wenn K den „Vertrag“ mit dem TU abbrechen wollte, um ein anderes TU zu beauftragen. Wie erreicht K das TU um eine Übergabemöglichkeit für das neue TU zu vereinbaren.
Ich hoffe, es ist jetzt etwas besser beschrieben, und es gibt nun Tipps dazu???
Gruß Fleißges Dorchen