Erteilung einer Bescheinigung

Hallo,

weiß jemand, wer für die Erteilung einer Bescheinigung gemäß Art. 54 EuGVO zuständig ist? Ich habe nur noch die Information: „Verordnung (EG)44/2001“ dazu bekommen.

Kann mir da jemand wieterhelfen?

Schöne Grüße,
vastitas

weiß jemand, wer für die Erteilung einer Bescheinigung gemäß
Art. 54 EuGVO zuständig ist? Ich habe nur noch die
Information: „Verordnung (EG)44/2001“ dazu bekommen.

Hallo vastitas,

habe mal eben in der betreffenden Verordnung nachgelesen. Danach müsste ein Gericht oder eine sonstige befugte Stelle für die Erteilung der Bescheinigung nach Art. 54 EUGVVO zuständig sein.

Einfach mal beim zuständigen Gericht nachfragen. Dort müsste man dann weitere Informationen erhalten, falls man sich doch an eine andere Stelle wenden muss.

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß,
k@@rsten

Einfach mal beim zuständigen Gericht nachfragen. Dort müsste
man dann weitere Informationen erhalten, falls man sich doch
an eine andere Stelle wenden muss.

Hallo,

Ich wüßte gerne ob das Zivilgericht I. Instanz oder das Landgericht
für die Erteilung zuständig ist bzw. ob der Rechtspfleger gem § 29 RpflG oder der Richter die Bescheinigung erteilt.
Beim zuständigen Amtsgericht gibt es in dieser Hinsicht verschiedene
Auffassungen.

Grüße,
vastitas