Erteilung einer Erbeitserlaubnis

Hallo,
weiß jemand was man tun kann, wenn die Agentur für Arbeit die 6 Wochen-Zeit für die Erteilung der Arbeitserlaubnis für Ausländische Arbeitnehmer überschritten hat? Kann man sie mahnen? Und weiß jemand, warum es solange dauern muss. (Es geht hier um einen ausländischen Arbeitnehmer mit einem deutschen Diplom).

Vielen Dank!!

Hallo,

in jedem Fall nachfragen und am Ball bleiben. Wie lange ist die AG über die Zeit? Oft hilft nerven,nerven,nerven…
LG

Danke Erstmal für die schnelle Antwort. Das ist schon die 7te Woche. Mein Vertrag ist seit Anfang Mai unterschrieben :frowning:

Grüße

Hallo Marujah,
es lieg im Ermessen der Agentur sich die Zeit zu nehmen. Ich würde auf keinen Fall mehnen, sie wollen ja eine positive Antwort. Ich würde mal ganz ruhig nachfragen, ohne die Welle zu machen.
Übrigens bedeutet ein deutsches Diplom zu haben, nicht automatisch auch eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.
Es hilft nur abwarten!
Gruß,
DNeu

Das weiß ich ja doch, dass die Erteilung der Arbeitserlaubnis mit dem deutschen Diplom nichts zu tun hat. Es ist auch nicht mein erster Job, bei vorherigen Job hatte es nur 2 Wochen gedauert. Die Ausländerbehörde sagt, dass der ganze Vorgang soll zwischen 4 und 6 Wochen dauern. Es ist halt blöd, stehe hier Hilflos und die Zeit vergeht. Man muss sich auch langsam Sorgen machen wenn man 2 Monate Arbeitslos bleibt vor allem, wenn der Vertrag schon da ist.

Ich weiß das dies eine blöde Situation ist, aber das Amt sitzt leider am längeren Hebel.
Wie gesagt, ich würde ruhig nachfragen und eine Kopie des Vertrags mitnehmen und vorlegen. Alles andere würde den Vorgang nur verlängern.
Ruhe bewahren!
Gruß,
DNeu

Vielen Dank für die Antworten! werde auch ruhig bleiben :smile:

Grüße

Hallo,

mahnen kann man nicht. Anrufen und auf die Nerven gehen schon. Im äussersten Fall evtl. eine Untätigkeitsklage, aber dafür würd ich einen Anwalt zu Rate ziehen.

Warum das so lange dauert? Weil es Menschen sind und die auch Urlaub haben und Krank werden. Besonders jetzt im Sommer.

Vielleicht einfach mal bei der ZAV anrufen und erkundigen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_29928/Navigation/Die…

LG

Hallo,

ich denke, man sollte auf alle Fälle mal nachfragen, wie weit der Sachstand ist. Warum das so lange dauert, es sind halt Behörden, die nach eigener Aussage chronisch überlastet sind. Sorry, mehr kann ich dazu nicht sagen.

Gruß
R.Maier

herzlichen Dank für Ihre ausländerrechtliche Anfrage.

Sie können sich zunächst an die Ausländerbehörde wenden. Vielleicht bekommen Sie auch von dort direkt die Kontaktdaten, desjenigen, der die Sache bei der Arbeitsagentur bearbeitet. Dann könnten Sie sich direkt an diesen wenden und nachfragen.

Erst nach 3 Monat kommt eine Untätigkeitsklage in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt

Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuehrung.de

Es gibt keine 6 Wochen Frist. Die Bearbeitung wurde ab 1.4. in Duisburg zentralisiert.
Was man tun kann? Anrufen!

alwosa

toll, wäre nicht einfacher, die Ausländer nach Beendigung des Studiums nach Hause schicken?!! Man würde dadurch viel Zeit, Geld und Personal ersparen.

Hallo, das liegt daran, dass das jetzt im Mai zentralisiert wurde. Das macht jetzt bundesweit die ZAV in Duisburg.
Ich würde nochmal bei der Ausländerbehörde nachfragen und die bitten, die Anfrage nochmals online zu übermitteln.
Ansonsten kannst Du natürlich versuchen, da anzurufen, aber das ist sehr schwierig. Du kannst ja auch mal unter www.zav.de nachsehen.
Gruß Maike

Hallo, es kann ja sein, dass der Sachbearbeiter gerade im Urlaub ist, dorthin gehen und erinnern, dass man das dringend braucht.

Hallo.

klar kann man fragen. Mahnen würde ich nicht. Immer freundlich bleiben. Am längeren Hebel sitzt die Agenture für Arbeit. Also frag freudlich wo das Problem ist.

Hallo Marujah,

mir sind nicht die entsprechenden Verwaltungsvorschften bekannt, aber es müsste möglich sein, sich an einer übergeordneten Stelle zu beschweren.

Sollten durch das Verhalten der Behörde dem Antragstewller fnanzielle Nachteile entstehen, könnte vllt. sogar geklagt werden, Ich bitte in jedem Fall einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu befragen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans W. Nilles

  1. Vorsitzender
    pro integration
    Ausländerhilfe e. V. Duisburg

Vielen Dank für die Informationen. Ich denke, dass ich doch einen Anwalt einschalten werde (es sind mittlerweile 2 Monate vergangen und ich habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil ich beim ersten job nur 3 Monate gearbeitet habe also die Situation ist total ernst).
Wüssten Sie vielleicht, welche Kosten durch das Engagieren eines Anwaltes entstehen könnten?

Vielen Dank nochmals

Mit Freundlichen Grüßen

Marouen Mhiri

Hallo…

Die Arbeitserlaubnis wird eigentlich mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erteilt!
Der Gang zum Arbeitsamt ist nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus

MIT Untætigkeitsklage laut VwVfG drohen. dann werden die ganz schnell tætig… viel erfolg

Hallo frage doch bei folgender Adresse nach www.info4alien.de/ dort wird Dir Auskunft erteilt.