Hallo,
weiß jemand was man tun kann, wenn die Agentur für Arbeit die 6 Wochen-Zeit für die Erteilung der Arbeitserlaubnis für Ausländische Arbeitnehmer überschritten hat? Kann man sie mahnen? Und weiß jemand, warum es solange dauern muss. (Es geht hier um einen ausländischen Arbeitnehmer mit einem deutschen Diplom).
Hallo Marujah,
es lieg im Ermessen der Agentur sich die Zeit zu nehmen. Ich würde auf keinen Fall mehnen, sie wollen ja eine positive Antwort. Ich würde mal ganz ruhig nachfragen, ohne die Welle zu machen.
Übrigens bedeutet ein deutsches Diplom zu haben, nicht automatisch auch eine Arbeitserlaubnis zu bekommen.
Es hilft nur abwarten!
Gruß,
DNeu
Das weiß ich ja doch, dass die Erteilung der Arbeitserlaubnis mit dem deutschen Diplom nichts zu tun hat. Es ist auch nicht mein erster Job, bei vorherigen Job hatte es nur 2 Wochen gedauert. Die Ausländerbehörde sagt, dass der ganze Vorgang soll zwischen 4 und 6 Wochen dauern. Es ist halt blöd, stehe hier Hilflos und die Zeit vergeht. Man muss sich auch langsam Sorgen machen wenn man 2 Monate Arbeitslos bleibt vor allem, wenn der Vertrag schon da ist.
Ich weiß das dies eine blöde Situation ist, aber das Amt sitzt leider am längeren Hebel.
Wie gesagt, ich würde ruhig nachfragen und eine Kopie des Vertrags mitnehmen und vorlegen. Alles andere würde den Vorgang nur verlängern.
Ruhe bewahren!
Gruß,
DNeu
mahnen kann man nicht. Anrufen und auf die Nerven gehen schon. Im äussersten Fall evtl. eine Untätigkeitsklage, aber dafür würd ich einen Anwalt zu Rate ziehen.
Warum das so lange dauert? Weil es Menschen sind und die auch Urlaub haben und Krank werden. Besonders jetzt im Sommer.
ich denke, man sollte auf alle Fälle mal nachfragen, wie weit der Sachstand ist. Warum das so lange dauert, es sind halt Behörden, die nach eigener Aussage chronisch überlastet sind. Sorry, mehr kann ich dazu nicht sagen.
herzlichen Dank für Ihre ausländerrechtliche Anfrage.
Sie können sich zunächst an die Ausländerbehörde wenden. Vielleicht bekommen Sie auch von dort direkt die Kontaktdaten, desjenigen, der die Sache bei der Arbeitsagentur bearbeitet. Dann könnten Sie sich direkt an diesen wenden und nachfragen.
Erst nach 3 Monat kommt eine Untätigkeitsklage in Betracht.
Hallo, das liegt daran, dass das jetzt im Mai zentralisiert wurde. Das macht jetzt bundesweit die ZAV in Duisburg.
Ich würde nochmal bei der Ausländerbehörde nachfragen und die bitten, die Anfrage nochmals online zu übermitteln.
Ansonsten kannst Du natürlich versuchen, da anzurufen, aber das ist sehr schwierig. Du kannst ja auch mal unter www.zav.de nachsehen.
Gruß Maike
klar kann man fragen. Mahnen würde ich nicht. Immer freundlich bleiben. Am längeren Hebel sitzt die Agenture für Arbeit. Also frag freudlich wo das Problem ist.
mir sind nicht die entsprechenden Verwaltungsvorschften bekannt, aber es müsste möglich sein, sich an einer übergeordneten Stelle zu beschweren.
Sollten durch das Verhalten der Behörde dem Antragstewller fnanzielle Nachteile entstehen, könnte vllt. sogar geklagt werden, Ich bitte in jedem Fall einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu befragen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans W. Nilles
Vorsitzender
pro integration
Ausländerhilfe e. V. Duisburg
Vielen Dank für die Informationen. Ich denke, dass ich doch einen Anwalt einschalten werde (es sind mittlerweile 2 Monate vergangen und ich habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil ich beim ersten job nur 3 Monate gearbeitet habe also die Situation ist total ernst).
Wüssten Sie vielleicht, welche Kosten durch das Engagieren eines Anwaltes entstehen könnten?