Erträge aus Dienstleistungen

Hallo,

ich habe eine Frage zu Dienstleistungsverträgen…
Wer kann mir sagen, wann Erträge aus diesen Verträgen als realisiert gelten? Und nach welcher Methode sie zu erfassen sind?
Besteht eine Ähnlichkeit zu der Abbldung von Fertigungsaufträgen?
Ich finde nämlich keine Literatur zu diesem Thema, vielleicht hat jemand einen Vorschlag?!
Bin über jede Antwort dankbar!!!

Gruß
Stine

Hallo Stine,

Wer kann mir sagen, wann Erträge aus diesen Verträgen als
realisiert gelten?

Um welche Art von Dienstleistung handelt es sich, und aus welcher Sicht brauchst du eine Antwort? Als Dienstleister oder als Empfänger.
Handelt es sich um einen Vertrag mit Erfolgswirkung, Zeitfertrag, Mengenvertrag, Pauschalvertrag?

Realisiert sind sie sicher, wenn ich die Gesamtdiensteigung in Teilleistungen unterteilen kann, dann sind sie auch abrechenbar.

Und nach welcher Methode sie zu erfassen sind?
Was für Methoden meinst du bitte, buchhalterisch - bilanziell, Mengenmäßig?
Bin ich Dienstleister und habe Teilleistung erbracht die ich berechnen kann, habe ich sie auch zu erfassen, evtl. kann ich auch A-kontozahlungen anfordern.
Bin ich Leistungsempfänger und habe berechnete Teilleistungen erhalten habe ich Verbindlichkeiten - liegt für Teilleistungen keine Berechnung vor - habe ich mit Sicherheit schon Rückstellungen zu bilden.

Besteht eine Ähnlichkeit zu der Abbldung von Fertigungsaufträgen?

Da sehe ich Zusammenhänge zu halbfertig Fabrikaten - wenn ich siehe oben in Teilleistung denken kann.

Vieleicht kannst du bitte etwas konkreter werden.
Schöne Grüsse Rainer (der sich immer über eine Rückantwort freut)

Hallo Rainer,

danke für deine Antwort!!

Erstmal vorweg … Ich brauche die Info´s für eine Hausarbeit, dort soll ich die Ertragserfassung nach HGB und IFRS bei Dienstleistungen gegenüberstellen.

Ich bräuchte die Info´s zur Ertragserfassung aus Sicht des Dienstleisters.
Also wann ist der Ertrag bei einem zugrundeliegenden Werkvertrag und wann bei einem Dienstvertrag auszuweisen.
Bei einem Werkvertrag geschieht es ( bitte korigiere mich, wenn es falsch ist) mit Beendigung und Abnahme der Leistung durch den Käufer, also nach der completed contract-Methode.
Nur wie ist es bei einem Dienstvertrag? Eine Abnahme gibt es bei Dienstverträgen ja nicht…
Wenn es sich um Teilzahlungen handelt, an welchem Ereignis mache ich die Realisation fest? Müssen dann nicht Teilverträge über einzeln abrechenbare Teilleistungen( wie bei der langfristigen Fertigung) vorliegen um den Ertrag ausweisen zu können?

Grüße
Stine

Bei Werkverträgen habe ich an die Möglichkeit gedacht, das es sicher innerhalb des kompletten Werkes, auch abrechenbare Teilwerke gibt. Insbesondere schwebte mir ein schlüsselfertiges haus vor, wo ich sehr schön nach Baufortschritt abrechnen kann und Teilwerke habe, so etwas: Kellerdecke, Erdgeschoßdecke, Dackstuhl, Fenster und Türen - so in der Richtung. Letztendlich halt wie halbfertig Erzeugnisse in der Fertigung - derade durch den Ausweis solch einer Bilanzposition korigiere ich ja sämtliche dafür entstandenen Aufwendungen.

Bei den Dienstleistungsrahmenverträgen dachte ich an Volumen- oder Laufzeitdienstleistungen - in der Richtung - Putzleistung für einen gesamt Rahmen von 100.000 Euro - oder für eine Laufzeit von 12 Monaten. Gerade als Dienstleister bin ich ja interessiert, das ich erbrachte Teilleistungen auch abrechnen kann. Und je nach Leistungsgrad oder Leistungstand ist dies zu berücksichtigen. Nach HGB ist die Ertragserfassung natürlich durch das Bilanzierungsverbot für nicht realisierte Gewinne - nicht möglich. Sicher macht vieles die Vertragliche Vereinbarung aus, aber wer würde nicht zur Absicherung seiner bereits erbrachten Leistungen - mindestens A-Konto-zahlungen vereinbaren. Diese währen ja auch Ertragsneutral - da es erstmal Sonstige Verbindlichkeiten sind, aber das Geld hätte ich
schon mal. Bei IFRS kenne ich mich nicht so aus - das kann aber gerade in dieser Hinsicht anders aussehen.
Ich hoffe noch mal geholfen zu haben, wenns dir nicht weiter hilft, wüsste ich jetzt auch nicht weiter. Suche doch mal unter den Experten direkt nach Bilanzierungsprofies - Mir fällt hier exc oder TraderS auch MartinMey (glaube ich so heißt der) ein.
Schöne Grüsse Rainer

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich habe gerade mal unter der Expertensuche geschaut - woho gibt Wirtschaftsprüfung an- vieleicht kann dir woho eher helfen.
Grüsse Rainer

Hallo Rainer,

ja du hast mir geholfen!! :smile:
Danke!!!
Gruß
Stine