angenommen Mister X kauft vor ein paar Jahren eine Wohnung und steht somit alleinig im Grundbuch.Weiterhin würde er sie vermieten
Im letzten Jahr heiratet er Frau Y. Hat diese dann anteilige Erträge aus der vermieteten Wohnung?
Hallo, bei Zusammenveranlagung (meist zu empfehlen)hat Frau Y
Anteil an den Überschüssen. Falls Eigentümer über 65J. kommt nur
er in den Genuß eines Altersentlastungsbetrages. Gruß
KEINE Aufteilung der Einkünfte bei Alleineigentum
Hi !
Hallo, bei Zusammenveranlagung (meist zu empfehlen)hat Frau Y
Anteil an den Überschüssen.
Die Antwort von eugenie war schon richtig. Nur weil die Beträge nach dem „Gesamtbetrag der Einkünfte“ in einen Topf geschmissen werden, hat doch die Ehefrau nicht automatisch Anteil an den Einkünften.
Erst wenn die Ehefrau zumindest als wirtschaftlicher Eigentümer angesehen werden kann, ist eine Zurechnung von Einkünften bei ihr möglich. Da der Ausgangsfall aber davon ausging, dass der (lebende) Ehemann weiterhin Alleineigentümer der Immobilie bleibt, ist kein Ansatz für die Aufteilung der Einkünfte gegeben.
angenommen Mister X kauft vor ein paar Jahren eine Wohnung und
steht somit alleinig im Grundbuch.Weiterhin würde er sie
vermieten
Im letzten Jahr heiratet er Frau Y. Hat diese dann anteilige
Erträge aus der vermieteten Wohnung?
X ist und bleibt alleiniger Eigentümer des Grundstücks und hat deshalb die Einkünfte allein.
Dass die Einkünfte beider Ehegatten bei der Zusammenveranlagung in einem Steuerbescheid zu versteuern sind, hat damit nichts zu tun.