Erträge aus Wohneigentum

Hallo Zusammen,

angenommen Mister X kauft vor ein paar Jahren eine Wohnung und steht somit alleinig im Grundbuch.Weiterhin würde er sie vermieten
Im letzten Jahr heiratet er Frau Y. Hat diese dann anteilige Erträge aus der vermieteten Wohnung?

Liebe Grüße,
Horde

nein, die Wohnung bleibt ja sein Eigentum!Und die Einnahmen/Ausgaben sind seine - steuerlich gesehen!

E.

Hallo, bei Zusammenveranlagung (meist zu empfehlen)hat Frau Y
Anteil an den Überschüssen. Falls Eigentümer über 65J. kommt nur
er in den Genuß eines Altersentlastungsbetrages. Gruß

KEINE Aufteilung der Einkünfte bei Alleineigentum
Hi !

Hallo, bei Zusammenveranlagung (meist zu empfehlen)hat Frau Y
Anteil an den Überschüssen.

Die Antwort von eugenie war schon richtig. Nur weil die Beträge nach dem „Gesamtbetrag der Einkünfte“ in einen Topf geschmissen werden, hat doch die Ehefrau nicht automatisch Anteil an den Einkünften.

Erst wenn die Ehefrau zumindest als wirtschaftlicher Eigentümer angesehen werden kann, ist eine Zurechnung von Einkünften bei ihr möglich. Da der Ausgangsfall aber davon ausging, dass der (lebende) Ehemann weiterhin Alleineigentümer der Immobilie bleibt, ist kein Ansatz für die Aufteilung der Einkünfte gegeben.

BARUL76

Hm, jetzt habe ich zwei konträre Antworten…(danke an Euch beide!)
Welche stimmt denn?

Im letzten Jahr heiratet er Frau Y. Hat diese dann anteilige
Erträge aus der vermieteten Wohnung?

So, und jetzt bring ich eine dritte Lösung ins Spiel…

Es kommt darauf an-
Haben die beiden Gütergemeinschaft vereinbart: JA
Haben sie das nicht: NEIN

Hi,

angenommen Mister X kauft vor ein paar Jahren eine Wohnung und
steht somit alleinig im Grundbuch.Weiterhin würde er sie
vermieten
Im letzten Jahr heiratet er Frau Y. Hat diese dann anteilige
Erträge aus der vermieteten Wohnung?

X ist und bleibt alleiniger Eigentümer des Grundstücks und hat deshalb die Einkünfte allein.

Dass die Einkünfte beider Ehegatten bei der Zusammenveranlagung in einem Steuerbescheid zu versteuern sind, hat damit nichts zu tun.

Schöne Grüße
C.