Hi,
Ich bräuchte ein paar Beispiele für Erträge aus Zuschreibungen.
In der Kostenrechnung werden Zuschreibungen vorgenommen, wenn sich der Marktwert erhöht, wobei dieser auch über den Anschaffungskosten liegen kann, wenn ich mich nicht irre. Wie ist es aber in der Finanzbuchhaltung? Genauso außer, dass der Wert nicht über den Anschaffungskosten liegen kann oder es gibt da außerdem andere Gründe für Zuschreibungen und die werden nach einem anderen Prinzip vorgenomen?
Hi,
Ich bräuchte ein paar Beispiele für Erträge aus Zuschreibungen.
In der Kostenrechnung werden Zuschreibungen vorgenommen, wenn sich der Marktwert erhöht, wobei dieser auch über den Anschaffungskosten liegen kann, wenn ich mich nicht irre. Wie ist es aber in der Finanzbuchhaltung? Genauso außer, dass der Wert nicht über den Anschaffungskosten liegen kann oder es gibt da außerdem andere Gründe für Zuschreibungen und die werden nach einem anderen Prinzip vorgenomen?
Um welche Art von Rechnungslegung und Vermögensgegenstand reden wir hier. HGB, IRFS,…?
Grüße