Ertrag aus Wertpapierdepot

Hallo,

ich muss für den Nachweis der Berechtigung für Kindergeld auch meine Einnahmen aus Kapitalvermögen für 2005 offenlegen. Bei meinem Tagesgeldkonto ist das ja kein Problem, einfach die Zinsen anzugeben. Aber wie ermittle ich diese Einnahmen eines Investmentkontos?
Also wenn beispielsweise das Depot zum 31.12.2004 einen Wert von 1000 EUR, zum 31.12.2005 einen Wert von 1200 EUR hatte, sind dann die Einnahmen 200 EUR? Kommt mir komisch vor, schließlich hätte ja der Wert im Sommer 2005 theoretisch 5000 EUR betragen können von denen ich dann 3800 EUR abgehoben hätte was aber in den beiden Jahresabschlüssen nicht drinsteht…

Danke für ne Antwort dazu,
Dee

Dividende angeben Re: Ertrag aus Wertpapierdepot
Moin,

ich würde nur die Dividende als Einnahmen sehen, denn man hat ja noch nicht die Einlagen aus dem Investmentkonto veräussert.
Veräusserungsgewinne sind dann auch Einnahmen.

Olaf

ich muss für den Nachweis der Berechtigung für Kindergeld auch
meine Einnahmen aus Kapitalvermögen für 2005 offenlegen. Bei…
Investmentkontos?

Hallo Dee,

wie Du schon selber schreibt, muß Du die Einnahmen offenlegen.
Die Kontostände sind keine Einnahmen.

Für steuerliche Zwecke erhältst Du von allen Banken und Fondsgesellschaften eine Jahreserträgnisaufstellung bzw. Jahressteuerbescheinigung.
Darin sind alle Erträge aufgeführt.
Einfach eine Kopie an den Kindergeldantrag anheften.
Nicht das Original, da Du das eventuell für die Steuererklärung benötigst.

Sofern Kinder zuviel eigene Einnahmen haben (dazu zählen dann auch Zinsen von Konten des Kindes), verlierst Du übrigends den Kindergeldanspruch.

Gruß
Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sofern Kinder zuviel eigene Einnahmen haben (dazu zählen dann
auch Zinsen von Konten des Kindes), verlierst Du übrigends den
Kindergeldanspruch.

Das Bafög mindert sich schon bei weniger Einnahmen des Kindes.
Außerdem zählt beim Bafög auch das Vermögen des Kindes.

Gruß Jochen

zum 31.12.2004 einen Wert von 1000 EUR, zum 31.12.2005 einen Wert von 1200 EUR

Es ist zu klären, wie der Zuwachs von 200 EUR entstanden ist:
Ein Teil wird vermutlich Dividende sein, die (vermute ich mal) automatisch wiederangelegt (=Thesauriert) wurde.
Das übrige könnte Kursgewinn sein.

Die Dividende wird von der Bank bescheinigt und ist zu versteuern;
mehr: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer2.htm#anlage…

Der Kursgewinn ist nur zu versteuern, wenn zwischen Kauf und verkauf weniger als ein Jahr liegt.
Auch solche Spekulationsgewinne müssen seit 2005 von der Bank bescheinigt werden. Für die Jahre vorher muss man sie selbst ausrechnen.
mehr: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer2.htm#anlage…

Gruß JoKu

Hallo Jochen,

Sofern Kinder zuviel eigene Einnahmen haben (dazu zählen dann
auch Zinsen von Konten des Kindes), verlierst Du übrigends den
Kindergeldanspruch.

Das Bafög mindert sich schon bei weniger Einnahmen des Kindes.
Außerdem zählt beim Bafög auch das Vermögen des Kindes.

Im Posting von Dee war allerdings keine Rede von Bafög, sondern nur von Kindergeld.
Als ergänzender Zusatzhinweis aber völlig korrekt.

Gruß
Jürgen

Als ergänzender Zusatzhinweis aber völlig korrekt.

So war’s gedacht.
Oft wird nämlich eines der beiden (Kindergeld oder Bafög) vergessen.

Gruß
JoKu