Ertrag schon mit Kapitalsteuer belastet?

Hallo liebe Experten,

wie ist bei folgender Aussage zu verfahren:

Es sei ein lediger Wirtschaftsingenieur dem Zinserträge in Höhe von 20.000 EUR gutgeschrieben werden.

Weiter unten in der Aufgabenstellung wird dann erläutert: „Als unbedachter Sparer hat Herr Volt bei seiner Bank keinen Freistellungsauftrag ausgefüllt, d.h. sofern erforderlich, ist die Kapitalertragsteuer von der Bank einbehalten worden“.

Ergo: Die Zinserträge von 20.000 sind Nettoerträge, die bereits mit der Kapitalertragssteuer belastet sind, oder?

Um den Bruttozinsertrag zu berechnen muss nun lediglich: 20.000 / 0,75 gerechnet werden, korrekt?

Lg,

Feal

… riecht nach Prüfungsaufgabe.

Ich sehe es aber auch so. Die Bank hat mangels Freistellungsauftrag die volle Steuer einbehalten. Mit FRA hätte die Bank den Freibetrag (für lLedige) über 801,- EUR berücksichtigt und mit ausbezahlt.

Solidaritätszuschlag bleibt bei der Aufgabe aussen vor?

Halt mich bitte auf dem Laufenden, was Du für Ergebnisse auf Deine Anfrage bekommst.

Werte/r Anfragende/r,

Ihre selbst gegebene Antwort dürfte richtig sein, wenn, ja wenn denn alles tatsächlich so laufen sollte. ABER, der Banker ist NICHT in der steuerlichen Pflicht, sondern IMMER der Steuerpflichtige SELBST.
Also immer schön SELBST kontrollieren und dem Finanzamt melden.
Ich beteibe KEINE Nachhilfe in Mathe, deshalb sollten Sie für die Zukunft von derlei Fragen absehen.
Mit freundlichem Gruß
Walter Hölker

Hallo,

wenn 20.000 € beim Empfänger gutgeschrieben werden ist die Grundüberlegung (20.000 / 0,75) ok. aber eigentlich müsste noch Soli und KiSt berücksichtigt werden.

Hallo,
auf der Zinsabrechnung (Gutschrift) ist der Kapitalertragssteuerbetrag für inländische Dividende angegeben.
Versäumen Sie nicht, den Freibetrag bei Ihrer Bank anzufordern.

hamburg03

Normalerweise muss dann auf dem auszug stehen:
„Erträge gesamt xx EUR
davon einbehaltene KapErtSt“

Das ist korrekt. Aufgabe richtig gelöst.

die fragestellung ist ein bischen knapp, aber so dürfte es sein.
In einer Abrechnung muss das aber immer genau hervorgehen.
Handelt es sich hier um eine Prüfungsfrage ?
Wofür ?

hallo,

wenn dem sparer 20tsd euro netto als zinsertrag gutgeschrieben wurden, dann sind kest und soli bereits abgezogen.

die bruttoerrechnung erfolgt wie beschrieben, allerdings muß noch der soli (5,5% von kest) in die formel integriert werden.

saludos, borito

Hallo,
wenn die Kapitalertragssteuer 25 % hoch ist, scheint die Rechnung so zu stimmen.
MfG