Hallo
wer weiss eine Antwort
wenn eine Erwerbsunfähigkeitsrente von BfA ab dem Jahre 2000 bezahlt wurde und diese in 2007 in die Regelaltersrente von BfA übergegangen ist, mit welchem Ertragswertanteil wird die Erwerbsunfähigkeitsrente angesetzt in den Jahren vor 2005 und in den Jahren nach 2005.
Mit wieviel % wird die Altersrente angesetzt
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß
Heinz-Walter
Guten Abend,
Herr von und zu Schäuble schreibt:
Wer im Jahr 2005 oder früher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezog, unterliegt mit diesen Renteneinkünften einem steuerpflichtigen Anteil von 50%, d.h. die Hälfte seiner gesetzlichen Renteneinkünfte fließen in die Bemessungsgrundlage der Besteuerung ein.
Heißt für die EU-Rente: Die Hälfte davon wird besteuert. Und weiter heißt es:
Dieser Besteuerungsanteil ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns und steigt bis 2020 um jährlich zwei Prozentpunkte und danach um jeweils einen Prozentpunkt auf schließlich 100% im Jahr 2040 an.
Also, bei Rentenbeginn in 2007 wäre der besteuerte Anteil der Altersrente bei 54 %.
Zum Nachlesen:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinne…](http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen und Buerger/Arbeit und Steuererklaerung/090804__Rentenbesteuerung.html)
LG
S_E
PS: Man möge mich berichtigen, wenn ich mich zu weit aus dem Fenster gelehnt habe.
Moinsen,
Kleiner Nachtrag:
Der prozentuale Besteuerungsanteil wird nur zu Beginn einer Rente bzw. bei der Neuberechnung der Rente angewandt, um den steuerfreien Teil der Rente zu ermitteln. Hintergrund: Die jährlichen Rentenanpassungen zum 01.07. unterliegen zu 100% der Einkommensteuer.
Beispiel:
Beginn der Rente 01.09.2005
Jahresrente 2005: 4.000 Euro
Besteuerungsanteil: 50%
zu versteuern in 2005: 2.000 Euro ./. 102 Euro = 1.898 Euro
Beispiel fortgeführt:
Jahresrente 2006: 12.600 Euro
Besteuerungsanteil: 50%
somit dauerhafter steuerfreier Teil der Rente: 6.300 Euro
dieser Betrag wird, sofern die Rente nicht neuberechnet wird, bis auf weiteres festegeschrieben
dieser steuerfreie Betrag wird erstmalig in dem Jahr ermittelt, in dem die Rente das gesamte Jahr über bezogen wurde
zu versteuern in 2006: 12.600 ./. 6.300 ./. 102 = 6.198 Euro
Beispiel fortgeführt:
Jahresrente 2007: 13.800 Euro
abzüglich Rentenfreibetrag (in 2006 ermittelt): 6.300 Euro
abzüglich Werbungskostenpauschbetrag: 102 Euro
zu versteuern in 2007: 7.398 Euro
Klar wie Kloßbrühe, oder?
VG
e
Moinsen,
folgen verschiedene Renten aus derselben Versicherung - hier Altersrente folgt Erwerbsunfähigkeitsrente, so bleibt der Besteuerungsanteil in diesem Fall bei 50%. Dieser ändert sich in 2007 nicht auf 54%.
Es muss für die Jahre 2005 und 2006 für die Erwerbsunfähigkeitsrente der steuerfreie Teil der Rente mittels des Besteuerungsanteil i.h.v 50%ermittelt werden.
Und dann ab 2007 der steuerfreie Teil der Altersrente mittels des Besteuerungsanteils i.H.v. 50% ermittelt werden.
Denn nur zu Beginn der Rente und bei Neuberechnung ist der Besteuerungsanteil von Bedeutung. Ansonsten ist der steuerfreie teil von Bedeutung, denn die jährlichen Rentenanpassungen zum 01.07. unterliegen zu 100% der Einkommensteuer.
Beispielrechnung siehe in meiner anderen Antwort.
VG
e
Klar wie Kloßbrühe, oder?
Heißt also übersetzt:
E = m * c²
Was hätte es mich auch gewundert, wenn es ganz einfach gewesen wäre und einfach nur 50 (ggfs. + x%) von der Jahressumme versteuert werden.
Fehlt nur noch, dass zum Mantelbogen noch die Bögen F.2.3, X.8.4. und J.2.9. ausgefüllt werden müssen, bei Wohnort in den neuen Bundesländern nach Umzug aus den alten Bundesländern nach dem 23.06.1998, wenn bis dahin mindestens 75% der Rentenanwartschaften erarbeitet waren, wozu Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe nicht dazu zählen und Zeiten der Kindererziehung erst ab 1986, aber nur wenn die Erziehung auch in den alten Bundesländern durchgeführt wurde und der andere Elternteil in den Erziehungsanstalten Hohenschönhausen oder Bautzen einsaß.
Das Wort zum Dienstag,
LG
S_E
Amen!
oT
Es ist Dienstag, da bin ich gerne mal weltentrückt. Und nicht zuletzt, weil ich heute VERSUCHT habe, mich durch die Bildungsmaßnahmen der BA zu fummeln und wer wann warum welche Beiträge zahlen muss. Unglaublich dieser Staat.