Erwachsene Pflegekinder ?

Hallo,
wie lange kann offiziell ein Pflegekindschaftsverhältnis bestehen. Bis zum 18 Lj. oder kann es längere Pflegeverträge geben?
Gruß
rakete

Hallo Rakete,

wie lange ein Kind ein „Pflegekind“ ist, hängt von der Entscheidung des Familiengerichts ab - längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wenn das Kind 18 ist und aufgrund beispielsweise einer geistigen Behinderung seine Angelegenheiten nicht regeln könnte, würde als Instrument die Betreuung angeordnet werden - vom Vormundschaftsgericht.

Es gibt unterschiedliche Formen der Pflege:

  • Kurzzeitpflege: die Herkunfstsfamilie ist auf absehbar kurze Zeit nicht in der Lage, sich um das Kindeswohl zu kümmern

  • Bereitschaftspflege ist auch von kurzer Dauer.
    Hier ist aber noch nicht klar, ob das Kind in seine Herkunftsfamilie zurückkann oder ob es eine Dauerpflegestelle braucht

  • Wochenpflege
    die Pflegekinder werden an bestimmten Tagen oder nur tagsüber in der Pflegestelle betreut

  • Sonderpflege
    Form der Pflege für Kinder mit besonderen Bedürfnissen
    (Behinderungen beispielsweise)

  • Verwandtenpflege
    wenn Verwandte ein Kind in Pflege nehmen

  • Dauerpflege
    dauerhafte Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie bis zur Verselbständigung

Viele Grüße

Iris

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Kleine Korrektur
Hallo Iris,

wie lange ein Kind ein „Pflegekind“ ist, hängt von der
Entscheidung des Familiengerichts ab - längstens bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres.

Nicht ganz richtig, oder nur unglücklich formuliert!
Nicht das Familiengericht entscheidet, welche Hilfe ein „Kind in Not“ bekommt, sondern das Jugendamt in Zusammenarbeit mit den Antragstellern, den Sorgeberechtigten. Sollte dies nicht möglich sein, aus welchen Gründen auch immer, muss das FamGer informiert werden, dass eine Hilfe notwendig ist, ohne dass die Sorgeberechtigten einverstanden sind. Das kommt aber etwas seltener vor, als dass die Sorgeberechtigten einen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen, und die benötigte Hilfe, bzw deren Ausgestaltung hängt zudem von dem Alter des Kindes ab. Ab einem gewissen Alter wird eine Pflegefamilie nicht mehr in Betracht gezogen.
Gruß Renate

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