Moin,
eine (mit ihm entfernt verwandte) Erwachsene versorgt einen Teenager (15) gegen den Willen der Eltern morgens vor der Schule mit Zigaretten. Beide Beteiligten zeigen sich extrem beratungsresistent…
Kann man rechtlich gegen solche Dinge vorgehen? Verstoß gegen JuSchG oder so?
Für alle Tipps bin ich
dankbar,
finnie
Kann man rechtlich gegen solche Dinge vorgehen? Verstoß gegen
JuSchG oder so?
JuSchG:
„In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.“
Knackpunkt ist hier also die Abgabe in der ÖFFENTLICHKEIT.
Wer dagegen handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §28 des JuSchG.