Erwachsenenadoption

Hallo!
Ich beschäftige mich mit dem Thema „Erwachsenenadoption“ - möchte in ein paar Jahren einen 21 Jahre jüngeren jungen Mann adoptieren.
Nun heißt es im Gesetzestext irgendwas von wegen, es müsse eine „elterliche Beziehung“ nachgewiesen werden. Was stellt sich der Gesetzgeber darunter vor? Also ich mein: Die typischen Elternsachen wie Fläschchen geben, Windeln wechseln, beim Laufenlernen an der Hand halten ist ja in dem Falle logischerweise nicht gegeben…
„Nachweis des gegenseitigen Beistandes“ ist auch so eine Sache…
Und: Wie hoch sind denn da die zu erwartenden Kosten?

Danke für die Infos

Uli

keine ahnung
nicht mein thema

Hallo Uli,

die elterliche Beziehung meint das Gesetz in Abgrenzung zur Paarbeziehung. Wie man da aber genau heran geht und welche Kosten entstehen, weiß ich nicht, weil ich mich damit noch nie beschäftigt habe.

Sorry, D e n n i s .

Hallo Uli,
ich an Deiner Stelle würde da direkt auf dem Amt fragen. Da bekommst Du doch gleich die Antwort auf die du dich berufen kannst. Einfacher gehts wirklich nicht.
Gruß Otto

Hallo,
hier kann ich dir leider keine genaue Antwort geben. Ich habe eine gute Bekannte, 89 Jahre alt, diese hat eine 60-jährige adoptiert. Viel Glück

Sorry nicht mein Arbeitsgebiet,
Gruß Petra

Hallo,

wie alt ist denn 21 Jahre jünger?
Elterliche Beziehung heißt so viel wie, dass Ihr zusammen gewohnt habt, Du die elterliche Fürsorge übernommen hast und auch sonst verantwortlich warst (z.B. bei Pflegekindern). Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Du z.B. Deinen Nachbarn adoptierts, damit der im Todesfall erben kann, ohne Erbschaftssteuer zu zahlen.
Wenn der junge Mann gerade erst 18 geworden ist, dann ist auch die Art der Adoption wichtig: nach Jugendrecht oder nach Erwachsenenrecht. Beim Jugendrecht haben die leiblichen Eltern einen Anspruch auf Anhörung. Hierbei muss klar werden, dass keine Bindung zu den leiblichen Eltern besteht oder sie sich über einen langen Zeitraum nicht gekümmert haben. In diesem Fall erlischt bei Adoption das Familienverhältnis zu den Herkunftseltern.
Bei einer Adoption nach Erwachsenenrecht ist das NICHT der Fall. Da bleibt trotz Adoption das Familienverhältnis bestehen. Beispiel: Du stirbst, Dein adoptierter, erwachsener Sohn erbt alles. Nun stirbt auch er bei einem Unfall o.ä. Dann erben die leiblichen Eltern, wenn keine eigenen Nachkommen Deines Adoptivsohnes vorhanden sind. Im schlimmsten Fall wohnen also die Herkunftseltern Deines Adoptivsohns, mit denen er nichts mehr zu tun haben will, in Deinem Haus.

Was das ganze kostet, weiß ich nicht. Muss auf alle Fälle über einen Notar gehen.

Gruß,

twilight666

Sorry - da kann ich nicht helfen

kann nichts beisteuern
vg

Hallo,
leider kann ich zu diesem Thema keine fundierte Aussage machen,
wünsche dennoch gutes gelingen
MfG

Hallo,

ich habe von dieser Spezial-Thematik keine Ahnung und möchte mich auch nicht einarbeiten. Wenn Du aber bei Google des stichwort „Erwachsenen-Adoption“ eingibt, bekommst Du viele verständliche Informationen. Bezüglich der Kosten kannst Du den notwenig einzusetzenden Notar vorher fragen.

Ingeborg

… ich könnte mir vorstellen das es hauptsächlich darum geht wie die gegenseitige beziehung ist, aus welchem grund Sie … Ihn , ausgerechnte Ihn adoptieren möchten. wenn er stets für sie da ist , sich um sie kümmert und das seit jahren, jahrzehnte, usw, wie eben sich ein sohn um eltern kümmern sollte …kann mir vorstellen das das damit gemeint ist.
eine Gegenseitige beziehung eben,… mehr weiss ich auch nicht, …
gruss

Hallo Herr Stöger,
vielleicht hilft ihnen das weiter:
Die Adoption von Erwachsenen durch Erwachsene (§ 1767) ist üblicherweise keine Volladoption, insbesondere entfallen nicht die Bindungen zur leiblichen Familie (§ 1770). Damit wird beispielsweise ein Ablegen von Unterhaltsverpflichtungen verhindertIm Zuge einer Erwachsenenadoption wird das Familienverhältnis zur adoptierenden Person mit einem leiblichen Verhältnis gleichgestellt. Auf diese Art und Weise erwerben sowohl der Adoptierte, als auch die Adoptiveltern sämtliche Recht und Pflichten, die sich auch aus einem leiblichen Familienverhältnis ergeben.Kosten Notar: 183,26 Euro, Gerichtskosten 51,50 Euro, zzgl. Kosten für neue Geburtsurkunden.

LG Maria

Hallo Uli,

meines Erachtens nach muss zwischen dem Adoptierenden und dem zu Adoptierenden ein intensives - eltern-kind-ähnliches - Verhältnis vorliegen. Weil - das „Adoptivkind“ übernimmt ja auch (wie auch die „Adoptiveltern“) gewisse Rechte und Pflichten, z.B. in Sachen Erbe.

Geht am Besten mal zum Standesamt oder zur Beratungsstelle des Familiengerichts, dort wird man Euch bzgl. der Kosten sicher auch weiterhelfen können.

Liebe Grüße

Micha

Sorry, aber da kann ich leider nichts definitives antworten.