Erwachsenenadoption: Erbt der Adoptierte

Guten Tag an alle,
Person A ist verstorben. Er hinterlässt eine erwachsene Tochter und einen Vater. Die Tochter wurde ALS ERWACHSENE von ihrem Stiefvater adoptiert. Wird die Tochter Erbin oder hat sie nun keine Rechte /Pflichten ?

Hallo !

Im geschilderten Fall ist es egal ob als Kind oder Erwachsener adoptiert wurde. Ein als Erwachsener adoptiertes Kind hat nur Erbansprüche gegen die Adoptiveltern,nicht gegen sonstige Verwandte der Adoptiveltern !

Da der Adoptivvater verstarb,ist das adoptierte Kind nun Alleinerbe,wenn kein Testament anderes regelt.

MfG
duck313

Hi,

Da der Adoptivvater verstarb,ist das adoptierte Kind nun
Alleinerbe,wenn kein Testament anderes regelt.

MfG
duck313

Moment…, der Vater der verstorbenen Person lebt ja auch noch, der wird doch wohl nicht automatisch aus der Erbfolge der verstorbenen Person ausgestoßen, „nur“ weil ein Kind adoptiert ist.

Da wär ja der eigene Vater schlechter gestellt als das „Kind“.

Viel Gruß Tara

Hallo !

Aber Kinder haben Vorrang vor den Eltern( hier Großeltern),und adoptierte sind gleichgestellt mit der Ausnahme bei Erwachsenen Adoptierten,wie ich schrieb.
Aber hier ja egal.
Ein Großvater(ich nenne ihn so,auch wenn nicht verwandt) erbt doch sowieso nur,wenn es keine Erben der ersten Ordnung(also Kinder) gibt.
Wenn ein Kind da ist,dann erbt der noch lebende Vater des Erblasser nicht,auch kein Pflichtteil.
Das wäre dann der Fall,wenn kein Kind da ist und es gäbe ein Testament,was etwa alles einem Freund vermacht.
Dann kann der „enterbte“ , aber nach gesetzlicher Erbfolge berechtigte Vater das Pflichtteil beanspruchen.

Das hier als Erwachsener adoptierte Kind erbt aber z.B. eben nichts von seinem Großvater oder sonstigen Verwandten(schon das stimmt so rigoros nicht,es gibt eine Ausnahme).
Da findet ja die einzige Unterscheidung zum leiblichen Kind und zum als Baby adoptiertem Kind statt.
Und das ist ausdrücklich so gewollt.

MfG
duck313