Erwachsenenadoption mit Kind

Hallo,

ich möchte mich gerne von dem Mann meiner Mum adoptieren lassen… Da wir nun wirklich ein Vater-Tochter-Verhältnis haben…

Zum einen hätte ich gerne gewusst, was ich da eigentlich für Papiere brauche?
Zum anderen hab ich eine Frage bezüglich meines Sohnes… Wenn ich adoptiert werde, bekomme ich ja den Nachnamen meines (ich sag mal) neuen Papa´s, wie läuft das bei meinem Sohn ab?! BEkommt er auch meinen neuen Nachnamen oder behält er seinen?!

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten…

Liebe Grüße Nane

Hallo,
du kannst, aber musst nicht unbedingt deinen namen ändern. Ansonsten steht hier eigentlich alles zur Erwachsenenadoption schön zusammengefasst.

http://www.erbrecht-heute.de/Erwachsenenadoption.html

mfg

Hallo,
du kannst, aber musst nicht unbedingt deinen namen ändern.

Hallo,
wenn das Kind unter 5 Jahren alt ist, geht das automatisch, ansonsten muss das genauso wie bei dir per Erklärung (hier kommt es wieder darauf an, ob du das alleinige Sorgerecht hast, oder ob du dir das mit jemandem - evtl. dem Vater teilst)beim Standesamt erfolgen.
mfg christoph

Hallo Christoph,

ja ich habe das alleinige Sorgerecht und mein kleener is unter 5 Jahren, also wenn ich das richtig verstanden habe, bekommt er somit den gleichen Nachnamen wie ich dann?! :smile:

Liebe Grüße Nane

Hallo Nane,
genau, dann ist das ja wenigstens schon einmal absolut unproblematisch.

mfg christoph

Hi,

sehr spezielle Frage. Ich empfehle dir mal beim lokalen Jugendamt in der Adoptionsabteilung nachzuhören, die können dir das sicher zuverlässiger sagen als ich.

Grüssle

Achim

Hallo Nane,

da kenne ich mich leider wirklich nicht aus. Aber bei Adoptionen ist ja eigentlich immer das Jugendamt im Spiel, ich nehme an, dass die dir auch zur Erwachsenen-Adoption Auskunft geben können.
Mich würde die Antwort auch sehr interessieren…

Viele Grüße
Kirsten

Eine Adoption schließt keine weitere Menschen ein, man kann einen Menschen nur als Kind annehmen, nicht als Enkelkind. Der leibliche Vater der Adoptierten bleibt der rechtliche Großvater des Kindes der Adoptierten