Erwachsenenadoption nach minderjährigenrecht

sehr geehrte experten,

ich bitte sie um rat bei einer adoptionsfrage. folgender fall:

eine frau bringt in die ehe ihr uneheliches kind ein und übernimmt den familiennamen ihres mannes.
jahre später soll eine adoption des nunmehr erwachsenen kindes nach minderjährigenrecht erfolgen.

a) ist eine zustimmung des leiblichen vaters notwendig?
b) unter welchen bedingungen (evtl. doppelname?) kann das kind seinen geburtsnamen behalten?
c) ist die hinzuziehung eines notars zwingend erforderlich (anwalt evtl. auch möglich?)?

vielen dank für ihre mühen!
uwe b.

Hi,

ich bitte sie um rat bei einer adoptionsfrage. folgender fall:

eine frau bringt in die ehe ihr uneheliches kind ein und
übernimmt den familiennamen ihres mannes.
jahre später soll eine adoption des nunmehr erwachsenen kindes
nach minderjährigenrecht erfolgen.

a) ist eine zustimmung des leiblichen vaters notwendig?

Ja, denn die Folgen einer Adoption nach Minderjährigenrecht ist viel tiefgreifender, als die im Erwachsenenrecht.

c) ist die hinzuziehung eines notars zwingend erforderlich
(anwalt evtl. auch möglich?)?

Die Adoption muß notariel beurkundet werden, deshalb ist ein Notar zwingend erforderlich.

Gruß
Tina

liebe tina,

dankeschön für ihre antwort!
zum thema namensgebung haben sie auch keine informationen.
hier wird man im netz nämlich auch nicht so recht fündig…

gruß - uwe