Erwachsenenadoption nach Minderjährigenrecht

Hallo,

der Mann meiner Mutter hat mich (27) vor kurzer Zeit adoptiert. Da er seit meinem fünften Lebensjahr mit meiner Mutter verheiratet ist und zu meinem leiblichen Vater nie ein persönlicher Kontakt bestand war eine Adoption nach Minderjährigenrecht möglich und wurde inzwischen auch vom Gericht bestätigt.
Meine Frage ist nun, ob der leibliche Vater über diesen Vorgang informiert wurde?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten

Hallo, das kann ich leider nicht beantworten, aber eine Nachfrage entweder beim zuständigen Gericht oder auch beim Jugendamt müßten Klarheit bringen. Viel Glück!

Hallo Fienchen,

ich wundere mich echt, dass Du zwar die Adoption erfolgreich hinter Dich gebracht hast (Herzlichen Glückwunsch!), aber diese Frage nicht irgendwann in dem Prozess aufgetaucht ist und beantwortet wurde. Ich bin auch erstaunt, dass offenbar gar keine Einwilligungserklärung Deines leiblichen Vaters nötig war. Kann mir aber nicht vorstellen, dass „einfach so“ eine Adoption ausgesprochen werden kann, ohne dass der „abgebende“ Elternteil darüber informiert wird.
Am Besten fragst Du einfach mal beim Jugendamt nach oder beim Gericht.

Das weiß ich nicht.

Hallo,

sorry für die späte Antwort.

So genau kann ich dir das leider auch nicht sagen. Vielleicht frägst du mal beim Jugendamt an, wie sich das in solchen Fällen verhält.

Gruss

Achim