Liebe/-r Experte/-in,
eine erwachsene Frau A soll von ihrem Stiefvater B adoptiert werden.
Frau A ist geschieden von Herrn A, der bei der Hochzeit den Geburtsnamen A seiner Frau als Ehenamen angenommen hat.
Aus einer nachfolgenden Beziehung von Frau A mit Herrn C ging ein Kind hervor. Dieses Kind heißt ebenfalls A.Beide Elternteile sind sorgeberechtigt.
Muss Frau A nach der Adoption nun den Namen A-B (wahlweise nur B) tragen oder kann sie auch bei A bleiben mit dem Zusatz „geb.B“ ? (A. wurde ja auch zum Ehename)
Müsste das Kind (7Jahre alt) dann evtl. auch in A-B oder gar nur B umbenannt werden oder darf es weiterhin A heißen ?
Für eine Antwort auf die recht komplizierte Frage wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Alex