Liebe ExpertInnen, im hypothetischen Fall einer Erwachsenenadoption einer
verheirateten Frau, deren Mädchenname vom Ehemann als Familienname angenommen
wurde, interessiert mich die Frage, ob die Frau ihren Mädchen/Familiennamen behalten
darf UND keinen Doppelnamen mit dem Nachnamen der Adoptiveltern daraus machen
muss.
Über Antworten zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen, viele herzliche Grüße!
Messalina
Hallo Messalina,
kann dir da leider auch nicht weiter helfen.
Sorry!
Gruß Christian
Tut mir leid, aber zu diesen Thema kenne ich mich nicht aus. Zu Doppelnamen weiß ich nur, dass wenn man schon einen hat und dann heiratet diesen nicht um einen dritten erweitern darf. Aber das ist sicher nicht die Antwort, nach der du gesucht hast.
Sorry, Gruß Lena