Erwachsenenbildung

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich hab da mal eine Frage:smile: Ich habe EB studiert und möchte wissen, ob ich einfach eine Fortbildung (z.B. für soz.päd. Fachkräfte) anbieten und dafür hinterher ein Zertifikat ausstellen lassen kann… (z.B. eine Zusatzqualifikation, die nach ein paar Tagen von mir ausgestellt wird). Muss ich das über einen Träger machen oder geht das auch als Privatperson?? Welche Voraussetzungen gibt es? Bei wem muss ich die Fortbildung anerkennen lassen? Gibt es einen Unterschied zu normalen Teilnahmebescheinigungen?
Vielen Dank:smile:
rhythm73

Hallo rhytnm73,

hinter einem Zertifikat sollte schon eine Schule und keine Privatperson stehen. Setzen Sie sich doch einfach mal mit der Industrie und Handelskammer in Verbindung, zur Abklärung eventueller Voraussetzungen.

Haben Sie sich schon mit den Gedanken getragen Ihre Kenntnisse als Dozent - für einen Schulträger - weiter zugeben.

Mit freundlichen Grüßen
M.W.

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Hallo rhythm73,

Zunächst der 2. Teil: Grundsätzlich darfts du alle Bescheinigungen ausstellen, solange sie der Wahrheit entsprechen. Ob sie allerdings von anderen Institutionen anerkannt werden, liegt ein wenig an deiner Reputation bzw. daran ob jemand erkennen kann wie qualitativ eine solche Bescheinigung ist.
Insofern sind Bescheinigungen, die ein Bildungszentrum ausstellt immer etwas „höherwertig“, als die eines Unbekannten.
Hilfreich sind z.B. eine genaue Beschreibung der Inhalte der Fortbildung, der Dauer und Stundenanzahl, evtl. Leistungen (Referat, praktische Durchführung etc.) die erbracht werden mussten.
Ganz wichtig ist natürlich deine Qualifikation, die sollte unbedingt mit rein.
Eine Anerkennung einer Fortbildung ist immer ganz gut, meine habe ich allerdings immer über Träger anerkennen lassen. Die wissen auch immer die entsprechenden Stellen, besonders im KiGa-Bereich gibt es da in RLP einiges zu beachten.

Zu Frage 1. Du darfst jede Fortbildung anbieten, sofern du die Leistungen erbringen kannst bzw. dafür qualifiziert bist. Therapeutische Leistungen sind z.B. da kritisch zu betrachten. Im Grunde genommen gehts du mit den Teilnehmenden einen Vertrag ein. Ob sie dann deine Fortbildung dann von ihrem Arbeitgeber anerkannt bekommen, sollten sie vor einer Anmeldung klären.

  1. Du darft das als „Privatperson“ durchführen, allerdings solltest du die steuerliche Seite beachten, da du ja freiberufliche Einnahmen hast. Einfach beim Finanzamt nachfragen bzw. formlos anmelden. wa r bei mir ganz easy.

Ich selber biete Fortbildungen sowohl freiberuflich als auch über Träger an. Beides funktioniert ganz gut.

Ich hoffe deine Fragen sind soweit geklärt. Ansonsten auch gerne unter [email protected]

LG Rüdiger

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Lieber Rüdiger,

danke für deine ausführliche Anmeldung. Das hat mir sehr geholfen. Hast du auch solche Zertifikate, die mit „Fachkraft für…“ oder „Zusatzqualifikation“ abschließen, ausgestellt? Wie verhält es sich damit? Was ist RLP?
Vielen Dank
LG rhythm73

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Hallo Herr Wess,

vielen Dank für die Antwort. Ja, sicher, ich arbeite ja in einer Fachschule. Ich meine aber die Anerkennung eines Zertifikats außerhalb der Schule.
Man kann ja auch selbt ein Institut gründen, oder?:smile:
LG rhythm73

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Hallo rhythm,

Fachkräfte bilde ich keine aus, aber mein persönlicher Eindruck ist, dass das nicht allzu eng geregelt ist. Beispiel Entspannungspädagogenausbildung. Ich kann eine Ausbildung über 7 Monate machen oder an einem Wochenende. Beide geben mir die Zusatzqualifikation Entspannungspädagoge. Die Krankenkassen aber schauen mittlerweile etwas genauer hin und kennen mittlerweile die Ausbildungsinstitute, die sie anerkannt haben, recht gut. Auch hier gibt es neben dem Zertifikat immer eine detailierte Beschreibung der Inhalte.
Wenn ich aber z.B. nicht benötige, dass Krankenkassen einen Teil der Gebühren übernehmen, kann ich mich auch mit einer 2 Tage-Ausbildung Entspannungspädagoge nennen. Der Begriff ist gesetzlich nicht geschützt. So geht es mit einer ganzen Reihe von Zusatzqualifikationen. Manche Begriffe sind natürlich geschützt. Ich stell mir da z.B. die Montessoripädagogik vor, da kann nicht jeder eine Qualifizierung ausstellen. Viele Qualifizierungen werden deshalb nur dann ausgestellt, wenn der Ausbilder einem Institut angehört, dort die Ausbildung gemacht hat und auch entsprechende Lehrbefähigung von dem Institut hat.
Ein anderes Beispiel ist auch Yoga. Hier wird die Qualifizierung meistens durch eine solche Zugehörigkeit nachgewiesen. Aber auch wer die nicht hat, darf Yoga lehren, nur nicht im Namen eben jenes Institutes. Ich hoffe, dass klingt jetzt nicht zu kompliziert

Du kennst nicht RLP? … das Land der Kartoffeln und Rüben ? Nein- in Rheinland/Pfalz müssen mittlerweile alle ErzieherInnen einer Kindertageseinrichtung bestimmte Fortbildungshefte führen. Seitdem sind die Guten hinter dem Stempelchen her, wie der Teufel hinter der Großmutter. Ich darf aber einen solchen Stempel nicht vergeben, dafür müsste ich mich beim Ministerium anerkennen lassen, was mir den Aufwand zu groß ist. Daher bestreite ich ErzieherInnenfortbildungen immer über Akademien oder Bildungswerke, die eine solche Anerkennung haben.

Ich hoffe ich konnte ein wenig Klarheit in das Dunkel schicken

LG Rüdiger

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Hallo Rüdiger,
ah, sehr interessant. Hm, dann geht´s über die VHS oder die Familienbildungsstätte einfacher…oder man gründet selbst eine EB-Einrichtung:wink:
Vielen Dank
LG rhythm73

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Sie haben recht, man kann selbst ein Institut gründen. Vergessen Sie aber nicht, die hohen Gründungskosten wie Schulräume, Einrichtung usw…

Freundliche Grüße
M. W.

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Hallo rhythm73

Ja eine eigene Bildungseinrichung zu gründen, das hätte was. Allerdings kommst du dann eher selten zum Erwachsenenbilden, sondern musst mit anderen EB’s um Honorare feilschen - und stehst dann auf einmal auf der falschen Seite. :wink:

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
Weiterer Kontakt am besten über E-mail

LG Rüdiger

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Hallo rhythm73,
Fortbildungen kann jeder anbieten, der etwas zur Bildung anderer Menschen anzubieten hat. Auch kann jeder Anbieter werden und Zertifikate ausstellen. Zertifikate sind ja eine Art Zeugnis, das belegen soll, was die/der TeilnehmerIn gelernt hat und evtl. z.B. beruflich verwerten kann.
Ob diese Fortbildungen und Zertifikate dann aber offiziell anerkannt werden, ist beim zuständigen Bildungsministerium zu klären.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen
Gruß Rainer

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