Wenn jemand eine sehr große Summe Geld erbt, es dem erwachsenen Kind (ohne jegliche Absicherung, einfach mit Vertrauen) auf sein Konto überweist, dieses Kind das ganze Geld abhebt und damit abhaut, was hat man dann als Eltern für rechtliche Möglichkeiten, was hat das „Kind“ schlimmstenfalls für rechtliche Konsequenzen zu erwarten oder haben die Eltern einfach „Pech gehabt“, weil sie sich vorher in keiner Form abgesichert haben?
Was hat dies jetzt mit erben zu tun? Erben kann man nur von einem Toten!
Es haben die Eltern geerbt, diese haben das Geld auf das Konto des Kindes überwiesen, dieses Geld haben die Eltern geerbt VON EINEM VERSTORBENEN FAMILIENMITGLIED DES VATERS. D.H., das Kind, auf dessen Konto dieses Geld ging, hatte gar nichts damit zu tun, die Eltern haben dies nur gemacht, um es schneller ausgezahlt zu bekommen, da sie selbst „nur“ über ein P-Konto verfügen (ein Konto, das eine Sperre hinsichtlich der Beträge hat, ob es nun um Ein- oder Auszahlungen geht!!). Und dieses KInd ist mit diesem Geld nun weg.
Hallo!
S U P E R !
Man bescheißt die Gläubiger, weil man nicht angeben will, dass man durch Erbschaft unerwartet zu Geld gekommen ist und wird nun selbst beschissen vom Kind.
Das ist m.E. nach legal, was das Kind gemacht hat.
Es war doch nichts vereinbart, was mit dem Geld geschehen soll und das Kind es nicht selbst verbrauchen darf.
Ein P-Konto mit Sperre für Einzahlungen/Geldeingänge ? Wäre ja noch schöner. Je mehr eingeht umso besser.
Man wollte die Pfändung umgehen !
MfG
duck313
Der Apfel fällt nicht weit vom Birnbaum
Moin,
da sie selbst „nur“ über ein P-Konto verfügen
und niemand soll das Geld dort sehen.
dieses KInd ist mit diesem Geld nun weg.
Wenn mir jemand fette Beute überweist, mache ich das auch so.
Gruß Ralf
Also ehrlich… war ja klar, dass Du hier nur durch den Kakao gezogen wirst, weil Du selbst ein krummes Ding versucht hast. Hättest lieber mal „aus Sicht des Kindes gefragt“, also besser
„Ich habe meine Eltern um das Geld beschissen, dass diese den Gläubigern vorenthalten haben. Was kann mir passieren?“
Grundsätzlich kann das für das Kind nämlich böse ausgehen, wenn die Eltern Anzeige erstatten (im Gegensatz zu anderen hier, sehe ich nämlich §246 StGB durchaus als erfüllt an). Offensichtlich vertraut das Kind darauf, dass die Eltern lieber still halten, weil sie sich ja selbst Probleme bereiten würden.
Grundsätzlich kann das für das Kind nämlich böse ausgehen,
wenn die Eltern Anzeige erstatten (im Gegensatz zu anderen
hier, sehe ich nämlich §246 StGB durchaus als erfüllt an).
Wirklich? Auch ein Kind darf Geschenke der Eltern entgegen nehmen.
Und welche Eltern überweisen schon Geld auf das Konto eines Kindes,
aus einem anderen Grund?
Mein Text … bezog sich darauf, wie es ein Kind sehen könnte!
Grundsätzlich kann das für das Kind nämlich böse ausgehen,
wenn die Eltern Anzeige erstatten (im Gegensatz zu anderen
hier, sehe ich nämlich §246 StGB durchaus als erfüllt an).Wirklich? Auch ein Kind darf Geschenke der Eltern entgegen
nehmen.
Zweifelsfrei
Und welche Eltern überweisen schon Geld auf das Konto eines
Kindes,
aus einem anderen Grund?
Also ich bekomme von meinen Eltern gelegentlich Darlehen zwecks Erweiterung meines Immobilienbestandes.
Mein Text …
Was hat dies jetzt mit erben zu tun? Erben kann man nur von einem Toten!
bezog sich darauf, wie es ein Kind sehen könnte!
Der Text erschloss sich mir bisher nicht, aber Deine Ausführungen bezgl. einer Schenkung scheinen mir auch nicht sehr sinnvoll, denn das Geld muss ja von einem dritten Konto geflossen sein und es wäre völlig weltfremd, davon auszugehen, dass da nicht vorher drüber gesprochen worden ist. Ausserdem wäre geschenktes Geld kaum ein Grund, die Kurve zu kratzen!?
Grundsätzlich kann das für das Kind nämlich böse ausgehen,
wenn die Eltern Anzeige erstatten (im Gegensatz zu anderen
hier, sehe ich nämlich §246 StGB durchaus als erfüllt an).Wirklich? Auch ein Kind darf Geschenke der Eltern entgegen
nehmen.Zweifelsfrei
Und welche Eltern überweisen schon Geld auf das Konto eines
Kindes,
aus einem anderen Grund?Also ich bekomme von meinen Eltern gelegentlich Darlehen
zwecks Erweiterung meines Immobilienbestandes.
Tja… solche Unterschiede gibt es natürlich auch. In jungen Jahren habe ich von den Eltern Zuschüsse (Geschenke) zum Häuslebau erhalten.
Mein Text …
Was hat dies jetzt mit erben zu tun? Erben kann man nur von einem Toten!
bezog sich darauf, wie es ein Kind sehen könnte!
Der Text erschloss sich mir bisher nicht, aber Deine
Ausführungen bezgl. einer Schenkung scheinen mir auch nicht
sehr sinnvoll, denn das Geld muss ja von einem dritten Konto
geflossen sein und es wäre völlig weltfremd, davon auszugehen,
dass da nicht vorher drüber gesprochen worden ist. Ausserdem
wäre geschenktes Geld kaum ein Grund, die Kurve zu kratzen!?
Ob er die Kurve gekratzt hat ist doch nicht sicher.
Vermutlich macht er einen schönen Urlaub in der Südsee.
Im neuen Jahr wird er sicherlich wieder da sein.
Ob er die Kurve gekratzt hat ist doch nicht sicher.
Vermutlich macht er einen schönen Urlaub in der Südsee.Im neuen Jahr wird er sicherlich wieder da sein.
Sehr praktisch! Dann braucht man sich ja auch mit der Frage, welche rechtlichen Konsequenzen denn blühen, nicht mehr auseinander zu setzen!?
Wenn ich meinem Kind Geld auf sein Konto überweise dann heisst das bei uns schenken und mein Kind darf mit dem Geld machen was es will.
Welchen Grund sollte es sonst geben, Geld zu überweisen?
oder sollte da ein krummes Ding gedreht werden? Dann steht ja Beschiss gegen Beschiss, da misch ich mich dann lieber nicht ein…
Nun, ich will mal feinfühlig mit euch umgehen und nicht als illegale Typen bezeichnet. Die Frage ist ja auch nicht ganz eindeutig geschildert. Habt ihr das Geld von einem verstorbenen Vorfahren geerbt und es dann Eurem erwachsenen Kind gegeben? Ich unterstelle mal, dass es so ist Erbschaftssteuer werdet ihr in diesem Fall als eigentliche Erben trotzdem zahlen müssen. Es war ja Eure Entscheidung, es eurem Kind quasi zu schenken. Wenn nun das Geld futsch ist, dann habt ihr eine ganz ganz schlimme persönliche Pleite erlebt. Ihr habt aus meiner Sicht keine Möglichkeit, das erwachsene Kind dafür haftbar zu machen. Ob ihr es dem Kind, von der menschlichen Seite her, jemals verzeihen könnt, müsst ihr zu gegebener Zeit selbst entscheiden. Es tut mir jedenfalls sehr leid für Euch.