Nur kurz zu unseren Lebensverhältnissen. Mein Mann hat 3 Kinder aus 1.Ehe. Die Tochter knapp 25 Jahre hat 2 Ausbildungen bezahlt bekommen, nach dem Besuch einer Privatschule für die er auch anteilig zahlte. Nun versengt das Kind einfach jeden Job. Arbeitslosigkeit wechselt mit Beschäftigung im 2-3 Monatstakt. Das geht nun einige Jahre so. Da wir sie aber auch nicht hängen lassen wollen. Sie es aber offentsichtlich nicht hinbekommt, frage ich mich, unter welchen Voraussetzungen Kind Hartz 4 bekommt oder nie? Heißt das wir müssen (ethisch- können ja nicht die Ex-Frau allein für das Kind aufkommenlassen) ewig für das Kind zahlen?
Hallo heuler25,
es tut mir sehr leid, dass ich nicht helfen kann. Ich kenne mich mit Hartz4 nicht aus. Auch, was die Kinder angeht, beschränkt sich mein Wissen mehr auf kleinere Kinder bis Jugendliche.
Was ich aber weiß ist, dass die Tochter selber Hartz4-Geld bekommen würde, wenn sie sich eine eigene Wohnung sucht, die dann wiederrum von der Arge bezahlt werden müsste, da sie - ohne Job - sicherlich kein eigenes Geld hat. Aber da würde ich Sie bitten, sich beim Arbeitsamt zu erkundigen.
Ich wünsche Ihnen viel Glück und weiterhin starke Nerven. Toll, dass Sie sich um die Tochter kümmern!
Gruß
Gabi Dohle
ihr müßt überhaupt nicht mehr zahlen, sie muß hartz IV beantragen und das steht ihr auch zu, nur eine eigene wohnung bekommt sie nicht (falls sie noch keine hat) unterhaltspflicht besteht nur während der ausbildung bzw. wenn evtl ein Studium danach gemacht wird, wenn sie immer wieder unterstüzung von euch bekommt, lernt sie ja nie auf eigenen beinen zustehen. Ich weiß ja nicht was mit der mutter ist, wenn sie auch harzt bekommt muß die tochter einen eintrag stellen oder mit der mutter gemeinsam, zählt dann als bedarfsgemeinschaft wenn sie dann die jobs vergeigt kann es zu einer sperre kommenaber da muß sie selber durch je mehr ihr sie unterstützt um so „fauler“ wird sie
Guten Tag.
Nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch besteht die Unterhaltsvermutung für Jugendliche nur, wenn diese im selben Haushalt leben und unter 25 Jahre sind.
Also kann sie Arbeitslosengeld 2 beantragen, ob sie Anspruch hat, kann ich natürlich nicht versprechen, dafür kenne ich den Fall nicht.
Ob nach anderen gesetzlichen Regelungen eine Unterhaltspflicht von ihrem Mann besteht, kann ich nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo heuler25,
es tut mir leid, aber darüber habe ich überhaupt keine Kenntnisse und kann Dir daher nicht weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Hallo,
entschuldigung, dass ich erst so spät antworte.
Die Tochter kann Hartz IV beantragen, da sie 25 Jahre alt ist und schon 2 Ausbildungen bezahlt bekommen hat. Wohnt die Tochter denn bei einem Elternteil? Wenn ja, würde das Einkommen von dem mit überprüft, weil es sich dann um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.
Ich hoffe ich bin nicht zu spät und konnte noch etwas weiter helfen.
Viele Grüße
Tanja