Ich habe gerade angefangen mich mit den Klauseln zur erweiterten BUZ zu beschäftigen.
Kann mir jemand diese Regeln erklären?
Was ist sinnvoll, für jemanden, der wie ich im Büro arbeitet?
Vielen Dank für Tipps zu diesem wichtigen Thema!!!
Garry
1
Verkürzung des PrognosezeitraumsDie Leistungen aus der BUZV werden bereits bei einer ärztlich festgestellten mindestens 50 %igen Berufsunfähigkeit (bei Vereinbarung der Staffelregelung bereits anteilig ab einer mindestens 25 %igen bzw. 33 %igen Berufsunfähigkeit) von „voraussichtlich 6 Monaten“ gezahlt. Mehrbeitrag: 6 % des BUZV-Beitrags
2
Rückwirkende AnerkennungDie Leistungen aus der BUZV werden ab Beginn des Eintritts der BU gezahlt, auch wenn eine ärztliche Prognose innerhalb der ersten 6 Monate nicht möglich war. Mehrbeitrag: 6 % des BUZV-Beitrags
3
Berufsklauselfür Richter, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notar oder Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut im Sinne des Psychotherapeutengesetzes.Mehrbeitrag: 5 % des BUZV-Beitrags
4
Staffelregelung (Invaliditätsgrad)Hier wird je nach Vereinbarung eine Leistung aus der BUZV bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 25 % bzw. 33 % entsprechend dem Grad der Berufsunfähigkeit fällig. Ab 75 % bzw. 66 % wird die volle Leistung erbracht. Mehrbeitrag: 10 % des BUZV-Beitrags
5
Verzicht auf abstrakte VerweisbarkeitMehrbeitrag:20 % des BUZV-Beitrags bei Berufen ohne körperliche Tätigkeit50 % des BUZV-Beitrags bei Berufen mit körperlicher Tätigkeit
Hallo Garry,
bis auf Punkt 3 sollte alles mit drinn sein. Ich stelle mir aber nur die Frage der Beitragsfindung. Ich gehe aber davon aus, das für die die Mehrbeiträge O.K. sind und du nur von uns eine Bewertung haben willst, ob die versicherten Leistung O.K. sind.
Viele Grüße
Martin
Hallo Martin, Danke!
Richtig ich möchte erstmal nur wissen, ob die Leistungen unbedingt mit rein sollten?
Als nächstes Frag ich mich natürlich, was genau der Hintergrund der Leistungen ist.
Das ist für den Laien nicht ohne Erklärung zu verstehen.
Weisst du das?
Grüße
Garry
Hallo Garry,
ich werde hier auf die einzelnen Punkte allgemein eingehen. Bitte lasse dir von deinem Versicherungsmenschen seine Leistungen anhand seiner Bedingungen erläutern. Am besten geht dieses immer mit einem Fallbeispiel.
Zu Punkt 1)Im allgemeinen wartet der Versicherer erst ab, wenn ein Schaden eingetreten ist, ob eventuelle Maßnahmen (Reha, etc.) zur Gesundung des Patienten beitragen kann oder hat. Daher wird im allgemeinen eine Feststellung der BU erst nach 12 Monaten vorgenommen.
Zu Punkt 2)Der Versicherer leistet hier rückwirkent zum Beginn der Krankheit und nicht (es soll so Versicherungen geben) erst ab Feststellung der BU. Bsp. Unfall 1.1. 2003, feststehen der BU am 15.1. 2004. Zahlung rückwirkent zum 1.1. 2003.
Zu Punkt 4)Das ist so eine komische Vereinbarung??!! Normal hast du Anspruch ab 50% Beeinträchtigung auf 100% der vereinbarten Rente (zzgl. Ü-Beteiligungen). Hier kannst du schon ab 25% was bekommen aber nur halt den anteiligen Satz. Dafür bekommst du bei 50% nicht den vollen Satz, sondern erst ab 75%. Dafür zahlst du 10% mehr?? Wie gesagt, komische Regelung.
Zu Punkt 5)Eine Verweisung im Falle der BU kann auch in Berufe erolgen die mit deinem Stand nichts zu tun haben (Abteilungsleiter Export soll Müll einsortieren). Durch den Passus soll diese Verweisbarkeit auf den Beruf/Tätigkeit im bißherigen Rahmen verlaufen.
Ich möchte dich nochmal daraufhin weisen, das mir die gesamten Bedingungen nicht vorliegen und es schwer ist, als Außenstehender dieses zu beurteilen. Daher nochmal den Rat, die Infos sich schriftlich einzufordern. Die wollen dir was verkaufen, also sollen die auch was dafür tun.
Wenn du Fragen hast, einfach melden.
Gruß
Martin
1 „Gefällt mir“
Vielen Dank Garry!!!
Das ist wirklich mehr als nett von dir!
Es geht hier um die Cosmos Direkt,
die für ca 32 Euro Komfortschutz mit 1000 Euro anbeitet.
Ich denke das ist die Günstigste…
Ist es eine normale Bedingung, dass der Schutz bei einer Berufsunfähigkeit ab 50 % eintritt?
Grüße
Garry
Hallo Garry,
die 50% Regelung ist die „Normalversion“. Abweichend davon haben, wie wohl auch dein Anbieter, die Regelung ab 25% (anteilige Leistung= 25% Beeinträchtigung auch nur 25% der Leistung) in Ihre Bedingungen mit eingebunden.
In wieweit hast du dir denn andere Angebote zukommen lassen und ist deine Vergleichsmöglichkeit nur der Preis gewesen??
Gruß
Martin
Hallo Martin,
ja, in erster Linie der Preis,
aber auch ein bißchen die Stiftung Warentest.
Kennst du bessere Alternativen?
Was spricht gegen die COSMOS?
Grüße
Garry
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Garry,
da ich die Bedingungen nicht kenne, kann ich auch nichts dafür oder dagegen sagen. Da du den Bericht des Warentestes ja vorliegen hast, kannst du dir ja noch andere Angebote einhohlen. Eine interessante Alternative ist auch immer über den AG zu gehen. Der hat oft seinen Haus und Hof Versicherer, mit dem er Rahmenverträge hat. Grundsätzlich sollte man bei der BUZ die Versicherungleistungen beachten und nicht nur den Preis. Leistungskriterien sind:
-Rentenerhöhungen innerhalb der Leistungszeit/versicherte Zeitraum
-Keine Wartezeit/Karenzzeiten
-Echter Berufsschutz (keine abstrakten Verweisungen)
-Volle leistung bereits ab 1. Pflegepunkt, auch wenn keine BU vorliegt.
-Leistung bei vorraussichtlicher BU ab 6 Monaten und das auch rückkwirkend
-Keine Meldepflicht bei späteren Aufnahmen ririkoreichere Tätigkeiten oder Hobbies
-Kein Leistunsgausschluß bei Fahrtveranstaltungen
-Versicherungsschutz auch beim verziehen ins Ausland (Weltweit)
etc. (fällt nix mehr ein, aber vielleicht den anderen)
Was mich abschließend noch interessiert, wie steht den die Cosmos gegen die anderen Angebote vom Preis her (mit allen wichtigen Leistungen)
Gruß
Martin
Hallo Martin,
knn ich dir momentna nicht genau sagen,
da es schon eine Weile her ist mit den Preisen.
Aber istschon ziemlich wesentlich gewesen.
Grüße
Garry