Hallo,
Es bestehen 2 PV Anlagen.
Eine 5,46kWp PV Anlage ist 2012 in Betrieb gegangen und wird mit einer Vergütung von 18,73 ct/kWh. gerechnet
Die 2 PV Anlage ist eine 3,6 kWp PV Anlage und ist 2021 in Betrieb gegangen und wird mit einer Vergütung von 7,36 ct/kWh gerechnet.
Nun habe ich die Gutschrift der Avacon bekommen und beide PV Anlagen werden mit 7,36 ct/kWh berechnet.
Werde ich nun bestraft das ich eine weitere PV Anlage installiert habe?
Warum bekomme ich nun die 18,73 ct/kWh für die in 2012 gebaute PV Anlage nicht mehr?
Weiß das vielleicht jemand?
Vielen Dank
             
            
              
              
              
            
            
           
          
            
            
              
Die haben einen Fehler gemacht.
Absatz 3:
Anlagenbetreiber können Strom aus mehreren Anlagen, die gleichartige erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, über eine gemeinsame Messeinrichtung abrechnen. In diesem Fall sind für die Berechnung der Einspeisevergütung oder Marktprämie bei mehreren Windenergieanlagen an Land die Zuordnung der Strommengen zu den Windenergieanlagen im Verhältnis des jeweiligen Referenzertrags nach Anlage 2 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung für Windenergieanlagen an Land, deren anzulegender Wert durch § 46 bestimmt wird, und des jeweilig zuletzt berechneten Standortertrags nach Anlage 2 Nummer 7 für Windenergieanlagen an Land, deren anzulegender Wert durch § 36h bestimmt wird, maßgeblich; bei allen anderen Anlagen erfolgt die Zuordnung der Strommengen im Verhältnis zu der installierten Leistung der Anlagen.
Das bedeutet, dass bei einer gemeinsamen Messung 3,6 / (3,6 + 5,46) = 39,73% mit der 2021er Vergütung bezahlt werden müsste und der Rest - 60,27% - mit der 2012er Vergütung.
             
            
              
              
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              Vielen Dank für die Information.