Hallo!
Wir wohnen in einem Wohnblock. Die Treppenhausreinigung wurde bisher immer durch uns Mieter selbst erledigt. Durch Neubezug ist in verschiedenen Hauseingängen diese Treppenreinigung kritikwürdig. Aus diesem Grund hat unser Vermieter schriftlich angekündigt, dass ab 01.Januar 2013 eine Reinigungsfirma diese Reinigung übernimmt. Die Kosten liegen montlich bei 14,00 Euro pro Wohneinheit. Diese Dienstleistung wird zukünftig bei der Betriebskostenabrechnung unter „Hausreinigung“ (Umlageschlüssel: WE) abgerechnet.
Frage:
Ist der Vermieter berechtigt, die Abrechnungsposten einfach zu erhöhen?
Hallo und sorry, dass ich erst jetzt antworte-mein Computer hatte sich jedoch einen Virus eingefangen-und es ging nichts mehr.
Wenn eine Abmahnung des Vermieters bei den jeweiligen „Schnutzfinken“ nichts bewirkt hat, kann der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten umlegen.
Da Sie in einem Wohnblock wohnen, gilt das als Solidargemeinschaft und es zahlen „Alle für Alle“ mit. Ob Müll-der ja in diesen Gebieten oft auch unmöglich abgelagert wird, oder wie jetzt in Ihrem Fall, die Treppenhausreinigung-es geht nur über diesen Weg.
Hätte ihn gern etwas Schöneres geschrieben und somit kann ich Ihnen nur noch ein angenehmes Adventfest wünschen.
MfG
Maximilian123