Ein freiberuflicher EDV-Dozent hat vor Jahren beim Finanzamt als Art der Tätigkeit „Vorbereitung/Durchführung von EDV-Lehrgängen in Unternehmen“ angegeben.
Kann dieser EDV-Dozent jetzt auch für ein Unternehmen als Technischer Redakteur arbeiten? Muss er diese Erweiterung seines Geschäftsfeldes vorab dem Finanzamt mitteilen?
Guten Tag,
Kann dieser EDV-Dozent jetzt auch für ein
Unternehmen als Technischer Redakteur arbeiten?
Ja, es bleibt ja eine freiberufliche Tätigkeit auf Honorarbasis oder gegen Rechnung, deren Bezeichnung auch nicht irgendwie geschützt ist. Der EDV-Dozent könnte ja auch einen Bericht oder ein Buch schreiben über den Einsatz von XY-Programmen in Unternehmen. Er bliebe EDV Dozent und wäre dann auch Autor
Muss er diese Erweiterung
seines Geschäftsfeldes vorab dem Finanzamt mitteilen?
Nö. Er kann einfach zwei getrennte Einnahme-Überschussrechnungen abgeben, wenn sich Ausgaben nur dieser zweiten Tätigkeit zuordnen lassen und der anderen fremd sind.
Gruß
orangegestreift
Muss er diese Erweiterung
seines Geschäftsfeldes vorab dem Finanzamt mitteilen?Nö. Er kann einfach zwei getrennte
Einnahme-Überschussrechnungen abgeben, wenn sich Ausgaben nur
dieser zweiten Tätigkeit zuordnen lassen und der anderen fremd
sind.
Wozu getrennt?
Das Finanzamt ist doch nur an der Summe interessiert.
Freiberuf und Gewerbe sollte man ggf. trennen. - Aber Freiberuf und Freiberuf?
Gruß
JK