Erweiterung der Geschäftstätigkeit

Hallo Experten,

ich bin Student und gestalte nebenher Internetseiten. In meinem Gewerbeschein hab ich dies als Tätigkeit angegeben.

Jetzt hat mich ein befreundeter Handwerker gefragt, ob ich ihm nicht bei seiner „Büroorganisation“ helfen will, also zB die Unterlagen für den Steuerberater zusammenstellen, Rechnungen schreiben, usw.

Muss ich hierzu meinen Gewerbeschein erweitern oder gar einen neuen, zusätzlichen beantragen?

Gibt es steuerlich einen Unterschied, ob ich ihn nur berate (also nicht selber Hand anlege) oder ob ich selber was „arbeite“
(ich meine, da gäbe es einen Unterschied)?

Dankeschön und Grüße
Stephan

Hallo Experten,

ich bin Student und gestalte nebenher Internetseiten. In
meinem Gewerbeschein hab ich dies als Tätigkeit angegeben.

Jetzt hat mich ein befreundeter Handwerker gefragt, ob ich ihm
nicht bei seiner „Büroorganisation“ helfen will, also zB die
Unterlagen für den Steuerberater zusammenstellen, Rechnungen
schreiben, usw.

Wenn es nur um die oben bezeichneten Tätigkeiten geht, empfehle ich Dir ein zweites Unternehmen zu gründen. Keine Gewerbeanmeldung. Hier reicht eine Anmeldung beim Finanzamt. Dann bleiben diese Umsätze bei der Gewerbesteuerermittlung aussenvor. Diese werden dann nicht zum Gewerbesteuerumsatz dazu gerechnet.

Muss ich hierzu meinen Gewerbeschein erweitern oder gar einen
neuen, zusätzlichen beantragen?

Gibt es steuerlich einen Unterschied, ob ich ihn nur berate
(also nicht selber Hand anlege) oder ob ich selber was
„arbeite“
(ich meine, da gäbe es einen Unterschied)?

Bei der Beratung musst Du ganz vorsichtig sein. Da kommst Du ganz schnell mit dem Steuerberatungsgesetz in Konflikt. Wenn Du keine Ausbildung zum Steuerberater oder ähnliches hast, darfst Du keinerlei Beratungen durchführen die auch nur annähernd mit dem steuerlichen Bereich zu tun haben. Du darfst nicht einmal die Umsatzsteuer-Voranmeldungen unterschreiben.

Überlege es Dir noch einmal ganz genau was Du darfst und was nicht, aufgrund Deines Berufes. Sei auch ganz vorsichtig mit buchhalterischen Aufgaben. Auch hier gibt es immer wieder Streit mit den steuerberatenden Berufen und freiberuflicher Kontierungshilfe (bewusst so ausformuliert wegen StBG).

Gruss Bernhard