Hallo,
falls ein Vermieter entgegen dem Wirtschaftlichkeitsprinzip auf steigende Einnahmen setzt, darf er dann einfach Kosten hinzuerfinden, die nicht im Mietvertrag stehen? Nehmen wir an, er kennt einen befreundeten und teuren Reinigungsdienst, der 30 €/Stunde verlangt, während sein wöchentlich putzender und zuverlässiger Mieter bisher nur 8 €/Stunde kassierte. Kann der Vermieter laut Gesetz dem Mieter das Putzen untersagen, um Geld zu sparen, und stattdessen vom Mieter steigende Nachzahlungen verlangen, weil eine stetige Lohnsteigerung von 10 % jährlich vertraglich vereinbart ist?
Danke für hilfreiche Antworten!
Hans
Hallo Franz-Josef,
immer noch im Streit ?
Zur Frage. Die Kosten der Treppenhausreinigung müssen im Mietvertrag vereinbart sein. Gehen wir mal davon aus, dass sie vereinbart sind.
Nun erhebt sich die Frage, ob vereinbart ist, dass die Mieter selbst reinigen oder ob die Arbeiten einer Fremdfirma übergeben werden. Aus dieser Vertragslage ergeben sich dann die Folgen.
Haben die Mieter sich verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen und wird diese Aufgabe ordnungsgemäß erfüllt, kann der Vermieter ohne Zustimmung der Mieter kein Fremduntenrehmen an Stelle der Mieter beauftragen.
Erfüllen die Mieter ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäss muss der Vermieter jene Parteien, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen auffordern, die Arbeiten ordnungsgemäß auszuführen und ersatzweise bei weiterer Weigerung die Vergabe an eine Fremdfirma androhen. Ändert sich nichts, darf der Vermieter die Arbeiten ersatzweise vergeben, allerdings haben für diese Kosten nur die Parteien einzutreten, die ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind.
Wenn jedoch der Vermieter eine Fremdfirma angestellt hat und dies ist dem Mieter bekannt, kann er nicht sich darauf berufen, er mache die Arbeiten selbst und die Kosten einer Fremdfirma ablehnen.
In der praktischen Klärung bedeutet dies daher, dass man sehr genau prüfen muss, was wann, wie und warum vereinbart ist. Dies wäre dann aber eine Beratung, die nicht hier zulässig ist.
Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors dar.
Grüsse Günter
falls ein Vermieter entgegen dem Wirtschaftlichkeitsprinzip
auf steigende Einnahmen setzt, darf er dann einfach Kosten
hinzuerfinden, die nicht im Mietvertrag stehen? Nehmen wir an,
er kennt einen befreundeten und teuren Reinigungsdienst, der
30 €/Stunde verlangt, während sein wöchentlich putzender
und zuverlässiger Mieter bisher nur 8 €/Stunde
kassierte. Kann der Vermieter laut Gesetz dem Mieter das
Putzen untersagen, um Geld zu sparen, und stattdessen vom
Mieter steigende Nachzahlungen verlangen, weil eine stetige
Lohnsteigerung von 10 % jährlich vertraglich vereinbart ist?
Danke für hilfreiche Antworten!
Hans
Zur Frage. Die Kosten der Treppenhausreinigung müssen im
Mietvertrag vereinbart sein. Gehen wir mal davon aus, dass sie
vereinbart sind.
Hallo Günter,
danke für die kompetente Beantwortung!
Fremdfirma androhen. Ändert sich nichts, darf der Vermieter
die Arbeiten ersatzweise vergeben, allerdings haben für diese
Kosten nur die Parteien einzutreten, die ihrer Verpflichtung
nicht nachgekommen sind.
Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG und stellt
die persönliche Meinung des Autors dar.
Im Mietvertrag steht überhaupt nichts von einer Fremdfirma!! Nehmen wir weiter an, dass einzelne Mieter das Treppenhaus jedes Wochenende putzen, weil der Putzdienst gar nicht zu sehen ist. Die Hausordnung befindet sich im Besitz eines Mieters, der daraus auch die wöchentliche Kehrwoche übernimmt. In der Hausordnung steht, dass am Samstag und am Mittwoch das Haus zu putzen ist, während der Reinigungsdienst angeblich am Dienstag putzt, was jedoch nicht nachgewiesen werden kann. Außerdem gibt es keine Augenzeugen, die das bestätigen könnten. Nehmen wir weiter an, dass eine Richterin meint, dass ausschließlich die Vertragsvereinbarungen gelten, die einen Stundenlohn von 30 € angeben. Allerdings wurde dieser Vertrag über die Köpfe der Mieter hinweg vereinbart, von denen sich einige natürlich aufregen. Kann man den Vertrag für nichtig erklären lassen oder wegen Wucher anfechten oder auch wegen Nichterfüllung des Vertrages?
Welche rechtliche Rolle spielt überhaupt die Hausordnung? Müsste die Originalhausordnung nicht der Reinigungsfirma übergeben werden, die erst dann weiß, wie und wann die Tätigkeiten auszuführen sind?
Noch einmal besten Dank!
FJ Hans
Hallo,
die Hausordnung ist üblicherweise Bestandteil des Mietvertrages. Es reicht grundsätzlich vorerst mal aus, wenn im Mietvertrag die Reinigungskosten vereinbart sind. Dies bedeutet dann zuerst mal, dass die Kosten der Treppenhausreinigung die Mieter tragen müssen. Ob sie es selbst machen oder Dritte ist dann Sache der Vereinbarungen im Mietvertrag und mit dem Vermieter.
Besteht mit einem gewerblichen Untenehmen ein Hausreinigungsvertrag sind selbstverständlich die vereinbarten Stundenlöhne maßgeblich. Die Kostenlage ist also richtig beurteilt. Bei höheren Kosten pro Stunde wäre notfalls zu klären, ob diese Höhe dann nicht unverhältnismässig zur Leistung wäre.
Eine anderes Problem stellt sich dann, wenn innerhalb dieses Vertrages Leistungen zwar abgerechnet werden, aber keine Leistungen erfolgen. Die Firma muss letztlich nachweisen können, wann sie die Arbeiten ausführt und sicherlich gibt es Mieter, die die Richtigkeit oder Unwahrheit der Angaben bestätigen können. Kann nachgewiesen werden, dass die Leistungen nicht erbracht sind, sollten sich alle Mieter mit einem Mieterverein oder einem Anwalt in Verbindung setzen und diese Abrechnungen anfechten. Möglicherweise liegt auch ein Verstoss gegen eine andere Rechtsnorm vor.
Grüsse Günter
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falls ein Vermieter entgegen dem Wirtschaftlichkeitsprinzip
auf steigende Einnahmen setzt, darf er dann einfach Kosten
hinzuerfinden, die nicht im Mietvertrag stehen? Nehmen wir an,
er kennt einen befreundeten und teuren Reinigungsdienst, der
30 €/Stunde verlangt, während sein wöchentlich putzender
und zuverlässiger Mieter bisher nur 8 €/Stunde
kassierte. Kann der Vermieter laut Gesetz dem Mieter das
Putzen untersagen, um Geld zu sparen, und stattdessen vom
Mieter steigende Nachzahlungen verlangen, weil eine stetige
Lohnsteigerung von 10 % jährlich vertraglich vereinbart ist?
Danke für hilfreiche Antworten!
Hallo Hans,
Als Laie würde ich mal davon ausgehen, daß es davon abhängt, was im Mietvertrag steht und wie es in der Vergangenheit gehandhabt wurde.
Wenn der Mieter sich an die Putzzeiten hält, kann man ihn doch nicht für seine Sauberkeit bestrafen. (So wie ich die Situation verstanden habe, putzt also der eine Mieter das ganze Treppenhaus(auch wenn die Anderen eigentlich dran wären, und kriegt dafür 8€)
Was meinen denn die anderen Mieter dazu, denen dürften steigende Nebenkosten ja auch nicht egal sein, oder?
Gruß
Sticky
Wenn der Mieter sich an die Putzzeiten hält, kann man ihn doch
nicht für seine Sauberkeit bestrafen. (So wie ich die
Situation verstanden habe, putzt also der eine Mieter das
ganze Treppenhaus(auch wenn die Anderen eigentlich dran wären,
und kriegt dafür 8€)
Was meinen denn die anderen Mieter dazu, denen dürften
steigende Nebenkosten ja auch nicht egal sein, oder?
Danke, Sticky*!
Natürlich regen sich auch andere Mieter auf, wenn die Nebenkosten in den Himmel steigen, anstatt ins Bodenlose zu fallen. Der einzelne Mieter, der alleine alle Treppen putzt (Nachweise auf CD), soll nicht mal 8 € pro Stunde bekommen, sondern lieber auf die Straße gesetzt werden, weil er den teuren Reinigungsdienst nicht mitbezahlen möchte und sein Zurückbehaltungsrecht wegen Falschabrechnungen beansprucht! Dabei liegen bereits eindeutige Urteile des BGH vor, die alle Richter anerkennen sollten. Doch vor einem Amtsgericht zählen leider nur Abzockerverträge, Scheingeschäfte und Mietverträge, in denen Kapitalisten unterstützt werden.