Guten Tag,
Arbeitnehmer X ist in einer mittelständischen Unternehmung mit ca. 700
Mitarbeiter angestellt. Also greift hier auch das Kündigungschutzgesetzt.
Dort ist er angestellt in der Position als SAP Applikationsberater CO.FI.
Sein Vorgestzer möchte jetzt aber dass er auch noch ein weiteres
Modul SAP QM übernimmt und das auch noch ohne eine Gehaltserhöhung,
obwohl dies nicht im Arbeitsvertrag explizit aufgeführt wurde. Muss er dies tun?
Daneben gibt es noch die folgende Versetzungsklausel:
„Sie erklären sich bereit, inerhalt der Firma XYZ oder einem mit
dieser verbundenem Unternehmen bei unveränderten Bezügen eine andere
zumutbare und Ihren Kentnissen und Fähigkeiten entsprechenden Aufgabe zu
übernehmen, auch wenn diese Tätigkeit mit einem Ortswechsel verbunden
ist. Im Falle einer besonderen Härte werden Gesichtspunkte der
Zumutbarkeit berücksichtig“
Evtl. hätte der AN dadurch wohl schlechte Karten, allerdings greift wohl
diese Klausel nach Aktz. 9 SA 1099/06 nicht, da es an der
„gleichwertigen Tätigkeit“ fehlt. Ist dies so richtig?
Das Problem ist auch dass der AT-Mitarbeiter einer Tantiemen-Regelung
unterstellt ist und die Übernahme des neuen Moduls als Zielvereinbarung
vereinbart werden soll. Im Edteffekt müsste er praktisch das Risiko des
„Nichterreichens“ selber tragen ohne dass er etwa durch eine
Gehaltserhöhung darin partizipieren würde.
Wie ist die Rechtslage?
Besten Dank
Mfg