Erwerb des deutsche Führerscheins

Hallo,

ein Bekannter aus den USA hat Schwierigkeiten den deutschen Führerschein zu erwerben, hier die Sachlage:

  • er ist über die Army vor (9) Jahren nach Deutschland gekommen und hat (sogar nach erfolgreichen Deutschtest und Kurs) vor Kurzem die permanent Residence (permanente Aufenthaltserlaubnis) bekommen.
  • nun möchte er den deutschen Führerschein erwerben, nachdem er bereits einen gültigen amerikanischen hat.

Die Bundespolizei erklärte ihm folgendes:

  • er hätte sich schon viel früher um den Schein kümmern sollen, noch vor dem Antrag der permanent Residence. Daher ist es nach dem neuen Gesetz seit November 2010 nicht mehr möglich den deutschen Führerschein zu erhalten in jeglicher Hinsicht…

Kann hier irgendjemand Klarheit bringen, gibt es vieleicht doch eine Möglichkeit/ wie etwa die Fahrschule als Anfänger zu beginnen/ um den Führerschein in Deutschland doch noch zu erwerben…

Vielen Dank für die Hilfe
Kevin@Indy

wende dich an: radio corax

wende dich an: radio corax

oder mach einen internationalen

Servus Kevin@Indy,
da bin ich im Moment überfragt. Ich würde mich jedoch nicht auf die Aussage der Polizei verlassen, sondern die örtliche Führerscheinstelle um Rat fragen.

Auf die Schnelle habe ich dieses gefunden:
"Umschreibung eines amerikanischen Führerscheins. Die Umschreibung eines US-Führerscheins in einen deutschen Führerschein kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Fahrerlaubnis während eines mindestens 185-tägigen Aufenthalts (auch Studien- oder Schulaufenthalts) in den USA erworben wurde. Die Aufenthaltsdauer kann u.a. durch Schulbescheinigungen, Mietquittungen, Hotelrechnungen oder Flugtickets nachgewiesen werden.

a) Zu beachtende Fristen Der Führerschein muss innerhalb von sechs Monaten seit Begründung des „ordentlichen Wohnsitzes“ in Deutschland umgeschrieben werden, um weiter ein Kfz hier führen zu dürfen. Ist nach Ablauf von sechs Monaten eine Umschreibung nicht erfolgt, so erlischt die Berechtigung, mit dem amerikanischen Führerschein am Straßenverkehr in Deutschland teilzunehmen. Eine einmalige Verlängerung der Sechsmonatsfrist um ein weiteres halbes Jahr ist möglich, wenn der Führerscheininhaber glaubhaft macht, dass er einen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate im Inland haben wird (§ 4 Abs. 1 Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr/IntKfzVO). Auch nach Ablauf der Frist für die Umschreibung ist letztere innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Jahren nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland möglich. Eine Fahrberechtigung besteht während dieser Zeit und solange der Führerschein noch nicht umgeschrieben worden ist allerdings nicht mehr. Nach Ablauf der Dreijahresfrist ist keine Umschreibung mehr möglich, so dass zum Erwerb des deutschen Führerscheins eine vollständige Fahrausbildung absolviert sowie anschließend eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden muss."

Es sieht demnach nicht nicht so günstig aus.

Viele Grüße vom Harald aus Wiesbaden

Hallo,

Also von so einem Fall habe ich noch nie gehört.

Gegenfragen zum Verständnis:

Wollte er die US-Lizens umschreiben lassen?
Durfte er mit dieser Lizens länger als das berühmte halbe Jahr in Deutschland fahren?
Hat er schon einen Antrag auf Erteilung Fahrerlaubnis gestellt?

Gruß
Mike

Guten Morgen,

Fakt ist: Wer in Deutschland seinen ständigen Wohnsitz nimmt, darf nach Ablauf von 6 Monaten seit Begründung des Wohnsitzes von einem ausländischen Führerschein in Deutschland keinen Gebrauch mehr machen. Im Klartext: Der ausländische Führerschein hat für das Gebiet der Bundesrepublik seine Gültigkeit verloren. (Das gilt nicht für Inhaber eines in einem Staat der EU oder in einem Staat der EWR ausgestellten Führerscheins. Diese Führerscheine gelten in Deutschland - soweit sie nicht im Einzelnen befristet sind - ohne zeitliches Limit.
Da ein Amerikaner selten den Führerschein in der EU bzw. EWR hat ausstellen lassen gilt diese Anwendung leider nicht.
Es spricht nichts dagegen, dass der junge Mann den deutschen Führerschein wie auch andere Führerscheinbewerber komplett neu in Deutschland - mit Besuch des Theorieunterrichts, Theorieprüfung in Deutsch, prakt. Fahrstunden, prakt. Prüfung, erwirbt.
Da jedoch die Fahrerlaubnisbehörde hier das letzte Wort hat, rate ich dem jungen Mann sich mit seiner zuständigen Behörde (meist die Kreisverwaltung) in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Fahrschule Sindermann

Hey,
Interessante Sachlage, allerdings kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Schreib deine Frage am besten ins Brett „Verkehrsrecht“, dort werden Sie dir oder besser deinem Bekannten bestimmt weiterhelfen können.
Tut mir leid!

Gruß, Tina

Falls bis jetzt noch keiner geantwortet hat.Am besten beim zuständigen Strassenverkehrsamt nachfragen. Die sollten alle notwendigen Infos dazu wissen.

Am besten zum Strassenverkehrsamt mit allen Unterlagen.
Übersetzung Führerschein bem ADAC.Erste Hilfe Kurs Sehtest und Passbild.Dann beantragen und die entscheiden dann was er machen muss