1.Wer (Vorstand, Aufsichtsrat, HV) entscheidet über was bei
Aktienrückkäufen (Durchführung,Volumen,Umsetzung,Abbruch etc)?
mal abgesehen, daß man das im Notfall auch über Wikipedia oder Google hätte rausbekommen können: das steht doch genau in der von Dir im Titel genannten Norm des AktG.
Regelungen für Vergabe Mandat für Rückkäufe an Banken
(Mandatsvertrag)?
Hinter eine Reihe von Worten ein Fragezeichen zu setzen, macht daraus noch lange keine Frage. Was willst Du wissen?
Hi C.
Die beiden Fragen beziehen sich auf die genaue Vorgehensweise bei der praktischen Umsetzung von Aktienrückkäufen.
Zum Bsp.: Wer entscheidet über was, bei der Vergabe von Mandatsverträgen an Banken zur Durchführung von Aktienrückkaufprogrammen.(Sind das Ausschreibungen an Banken???)
Wie läuft das ab?
Gibt es hierfür Regelungen?
Bei Wiki oder google finde ich keine Infos hierzu.
Das AktG gibt keine Auskunft über die genaue Durchführung, lediglich setzt es die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Gruss markinho77
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Die beiden Fragen beziehen sich auf die genaue Vorgehensweise
bei der praktischen Umsetzung von Aktienrückkäufen.
Zum Bsp.: Wer entscheidet über was, bei der Vergabe von
Mandatsverträgen an Banken zur Durchführung von
Aktienrückkaufprogrammen.(Sind das Ausschreibungen an
Banken???)
Wie läuft das ab?
Gibt es hierfür Regelungen?
ja, die HV beschließt das, über das sie nach dem AktG beschließen muß und der Vorstand beschließt den Rest (vgl. § 76 AktG), ggfs. unter Zustimmung des Aufsichtsrates, was sich aus der Satzung ergäbe.
Zitat:
Bezüglich Aktienrückkäufen habe ich zwei Fragen zur praktischen Umsetzung.
1.Wer (Vorstand, Aufsichtsrat, HV) entscheidet über was bei Aktienrückkäufen (Durchführung,Volumen,Umsetzung,Abbruch etc)?
2. Regelungen für Vergabe Mandat für Rückkäufe an Banken (Mandatsvertrag)?
Zitat-Ende
Zu 1. HV (einfache Mehrheit alle Aktionäre, soweit so vertragliche geregelt
Zu 2. Was sind denn Mandatsträger? Ich kenne die so: Das sind vom Volk, oder den Volksvertretern gewählte „politische“ Personen auf Zeit. Diese sind sehr, sehr selten für Fehler haftbar zu machen.
Bei Fehlverhalten werden (meist) Leute aus der 2. Reihe mit großzügigen Entschädigungen entlassen und für das Versagen der Aufsichtsgrenien „politisch“ als verantwortlich dargestellt.
In AG’s nimmt man gern Aufsichtsräte (abgesetzte Vorstände aus AG’s, Staatssekretäre, Finanz-und Wirtschaftsminister) mit sehr guten Verbindungen zu Banken. Das ist aus Sicht der jeweiligen AG’s sfür die Kapitalbeschaffung sehr, sehr vorteilhaft […].
danke für die Antwort. Die meisten Aktienrückkaufprogramme werden über einen Broker abgewickelt, der im Auftrag der Gesellschaft eigene Aktien für die Gesellschaft kaufen soll.
Das heißt eine Bank schließt einen Mandatsvertrag mit dem Management. Wer setzt den Vertrag auf und wie wird die richtige Bank gesucht(Vorstandsvorsitzender oder Leiter der Finanzabteilung oder oder oder )? Wie sind die internen Abläufe hierfür? Gibt es dafür Regelungen?
Kennst Du dich mit den Abläufen da aus?
Danke markinho77
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