Hallo,
meine Freundin und ich möchten gern einen Eigentumswohnung kaufen. Jedoch wollen wir den Fall einer Trennung klar regeln. Uns ist klar, dass wir beide gemeinsam für den Kauf haften müssen. Aber worauf sollte man im Vornhinein achten? Und was sollte man regeln? Prinzipiell würden wir ein Vorkaufsrecht mit akuellen Preisgutachten einrichten. Bloß was muss da alles in den Vertrag rein? Und dann ist auch noch das Thema Finanzierung. Können wir 2 getrennte Kredite eingehen, mit getrennter Tilgung?
Ich freue mich auf eure Unterstützung
Gruß, Matthias
So ne Reglung ist realtiv kompliziert, weil ja auch der Erbfall bzw später, ggf nach einer Heirat, der Scheidungsfall geregelt werden sollte. Hier hilft wirklich nur der Gang zum Notar, alles andere ist so nicht beantwortbar, die paar Euro für die Beratung beim Notar machen sich spätestens im TRennungsfall bezahlt.
Gruß Tom
Ohne Notar geht da so und so gar nichts.
Ich würde die angeregte Beratung bei einem Fachanwalt suchen. Die Aussagen eines Notares sind da eher … na, ja
vnA
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lach, notare sind studierte und fortgebildete juristen
also eigentlich etwas schlauer als ein land- und wiesenrechtsanwalt 
Du hast noch nicht viel in deinem Leben mit Notaren zu tun gehabt, behaupte ich jetzt mal einfach so.
vnA