Erwerb Sondereigentum/ Teileigentum

Guten Tag,
es geht um den Erwerb eines Bungalows, der zu einem Komplex von einem Haus, dem Bungalow und zwei Eigentumswohnungen gehört. Es gibt eine Teilungserklärung, das Innere und die Fenster sind Sondereigentum, das Äußere ist Teileigentum. Nun sind durch einen Sachverständigen Probleme an der Aussenmauer festgestellt worden, die zu Schimmelbildung innen führen würden. Die Behebung würde ca. 20.000 Euro kosten. Wie ist jetzt die gesetzliche Lage? Sollte der jetzige Eigentümer den Schaden vorher beheben? Muss der Käufer einziehen und auf den Schimmel warten und alle Miteigentümer müssen zahlen?
Hat jemand Erfahrung mit diesen Regelungen mit Teileigentum etc. ? Könnte man es auch vor dem Kauf anders regeln, so dass der gesamte Bungalow unser Eigentum wäre? Denn sonst müsste man ja vor dem Kauf auch noch eine Begutachtung der anderen Gebäude/Wohnungen machen, um mögliche zukünftige Kosten abzuschätzen? Sorry, aber scheint mir alles sehr komplex und schwierig. Vielen Dank schon mal!

Sollte der jetzige Eigentümer den

Schaden vorher beheben?

Warum sollte der jetzige Sondereigentümer die Kosten für die Gemeinschaft übernehmen?

Muss der Käufer einziehen und auf den
Schimmel warten und alle Miteigentümer müssen zahlen?

Wenn die Eigentümergemeinschaft von einem Schaden weiß und schuldhaft nicht reagiert, also es auf Schimmelbildung ankommen läßt, ist sie dem Sondereigentümer auch für die Folgeschäden schadensersatzpflichtig.
Wenn sie vernünftig sind (und liquide) werden sie durch eine Sanierung im Vorfeld versuchen den Schadensfall zu verhindern.

Hat jemand Erfahrung mit diesen Regelungen mit Teileigentum
etc. ? Könnte man es auch vor dem Kauf anders regeln, so dass
der gesamte Bungalow unser Eigentum wäre?

Geht praktisch nicht.

Denn sonst müsste
man ja vor dem Kauf auch noch eine Begutachtung der anderen
Gebäude/Wohnungen machen, um mögliche zukünftige Kosten
abzuschätzen?

Genau, hier liegt das Risiko beim Erwerb einer Eigentumswohnung. Man haftet für das gesamte Gemeinschaftseigentum mit, wenn nichts anderes in der Teilungserklärung vereinbart wurde.

Falls ein konkreter Verdacht besteht, wie z.B. Probleme bei der Wärmedämmung mit evtl. hohen Folgekosten Schimmel usw., kann man versuchen, im notariellen Kaufvertrag den Verkäufer am Risiko/Haftung für diese Art der Schäden zu beteiligen.

Gruß n.

Ok., ist also tatsächlich ein komplexes Problem. Vielen Dank für die Antworten!