Erwerb von Kundendatenbank gegen entgeld

Hallo Leute,

ich habe eine Rechnung vorliegen. In der für eine größere Summe für ein Jahr eine Firmendatenbank erworben wurde.
Sind das Werbungskosten?

Vielen Dank für die Hilfe
Grüsse
Edith

Hallo Edith,

Werbungskosten sind Kosten, die zur Sicherung, Verbesserung oder Beschaffung des ´nichtselbständigen` Arbeitsplatzes notwendig sind, d.h. wenn diese Datenbank nachweislich zur Sicherung des Arbeitsplatzes benötigt wird, kann die Rechnung in der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden. Handelt es sich um einen Erwerb für die Nutzung in einer selbständigen Tätigkeit oder eines Unternehmens können die Kosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Ist eine Umsatzsteuer enthalten, dann der Vorsteuerabzug beachten.
Ich hoffe das bringt etwas Klarheit.
LG
MP

Hallo Monika,

vielen Dank für die rasche Antwort.
Es geht hier um eine selbstständige Tätigkeit mit Vorsteuerabzugsberechtigung.
Die Firma hat diese Datenbank erworben, damit sie Adressen herausfiltern können, um gezielter Werbung zu machen. Für die Nutzung haben sie für ein Jahr ca. 1.900,00 Euro bezahlt.
Für mich ist es eine Betriebausgabe aber zu welchem Aufwand ordne ich es zu? Werbungskosten oder zeitl.begrenzte Nutzungsrechte?
Vielen Dank noch mal.
Grüsse
Edith

Hallo Edith,
bei den als Werbungsausgaben anfallenden Kosten sind für mich immer Werbegeschenke oder ähnliches. Die Datenbank ist zeitlich begrenzt und daher dann eher als Nutzungsrecht bzw. zeitl begrenzte Lizens anzusehen. Die Datenbank kann ja nicht als Werbung angesehen werden, sondern lediglich als „Mittel zum Zweck“.
LG Monika

Hallo Monika,
ja so denke ich auch. Ich habe sie als begrenzte Lizenz verbucht.
Dann hätte ich noch eine Frage und zwar hat diese Firma eine Eröffnungsfeier gehabt.
Nach meiner Sicht, sind diese Kosten Bewirtungskosten aus geschäftlichen Anlass. Das heißt das Catering, wie auch sonstige Speisen und Getränke unterliegen der Bewirtungkostenregel.
Vielen
Grüsse
Edith

Hallo Edith,
die Frage ist, ob die Aufwendungen für die Eröffnungsfeier evtl. Repräsentations oder Werbekosten darstellen… und da kommt es darauf an, ob Sie zukünftige Geschäftspartner oder auch Privatpersonen eingeladen haben - ob der betriebliche Charakter überwiegt… etc. Man bewegt sich bei der Bewertung bzw. der Einordnung dieser Aufwendungen sozusagen in einer Grauzone, in der es eigentlich darauf ankommt, wie man die Aufwendugen begründen kann.

LG Monika

Hallo Monika,
zur dieser Eröffnungsfeier wurden ausschließlich Geschäftspartner und zukünftige Geschäftspartner eingeladen. Einladungsschreiben und Gästeliste liegen sowie ein internes Kurzkonzept zur Organisation und Veranstaltung. In diesem Fall, dominieren die betriebliche Gründe. Das wären dann Werbungskosten.
Immer diese Grauzonen. Letztendlich kommt es auf die Begründung an.:smile:
Vielen Dank Monika.
LG Edith

Hallo Edith,

schön, das ich helfen konnte
LG Monika

Hallo Monika,

jetzt habe ich doch noch mal eine Frage.
Diese Firme erteilt für Personalentwicklung Schulungen. Inhouse Schulungen wie auch im Schulungsgebäude.
Den Teilnehmern werden Schulungsunterlagen, wie Block, Infomaterial, Kugelschreiber bereitgestellt.
Diese Kosten sind im Kurspreis enthalten.
Dann sind die entstandenen Kosten wie Blöcke, Infomaterial etc. für den Unternehmer Wareneinsatz?
Vielen Dank für die Hilfe.
LG Edith

Hallo Edith,

wenn das Unternehmen ein reines Handelsunternehmen ist, dann könnte man dieses Konto Wareneinsatz benutzen. Ich würde mich allerdings mehr in Richtung Büroaufwand, oder sonstige Aufwendungen bewegen, weil eine Personalentwicklungsfirma meines Erachtens nach, nicht in den Bereich Handel fällt.
LG Monika