Erwerb von Sendeanlagen

Hallo liebe Funkergemeinde,
als (noch) Nichtfunker habe ich folgende Frage:

Meines Wissens muss jemand, der ein Funkgerät (z.B. ein Betriebsfunkgerät) erwerben will einen Antrag stellen. Er bekommt dann die Betriebsfrequenz zugwiesen, darf eine Gebühr entrichten und im Geschäft seiner Wahl bei Vorlage der Erlaubnis das Gerät und die Quarze kaufen.

Was ist, wenn ich ein Gerät ohne diese Erlaubnis in betriebsbereitem Zustand erwerbe, wenn ich versichere, das Gerät zu exportieren ?
Unter dieser alleinigen Voraussetzung des Exports würde mir der Verkaüfer das Gerät verkaufen.
Ist dies ein Verstoss gegen das FernmeldeanlagenGes.? und wie teuer kann das zu stehen kommen ?
Vielen Dank für Eure Auskunft.

moings…

Meines Wissens muss jemand, der ein Funkgerät (z.B. ein
Betriebsfunkgerät) erwerben will einen Antrag stellen. Er

nicht zum erwerben, zum betreiben, aber in der Regel erwirbt
man es ja zum betreiben…

Was ist, wenn ich ein Gerät ohne diese Erlaubnis in
betriebsbereitem Zustand erwerbe, wenn ich versichere, das
Gerät zu exportieren ?

Ist meiner Meinung nach kein Problem, du darfst es eben nur
nicht betreiben, wenn du es also ohne angeschlossene Antenne
und Spannungsversorgung herumtraegst duerfte dir nichts
passieren (man moege mich berichtigen, falls ich irre), also
auch beim handfunkgeraet die Antenne abschrauben, und den Akku
abnehmen…

Ist dies ein Verstoss gegen das FernmeldeanlagenGes.? und wie
teuer kann das zu stehen kommen ?

Dazu koenntest du vielleicht mal parallel im Brett „Recht“
nachfragen, die duerften besser bescheid wissen, als ich…

servutz
Stephan

Schau mal hier nach:

http://www.regtp.de/gesetze/start/fs_04.html

Gruß Friedhelm DG6EQ

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