Hallo liebe Funkergemeinde,
als (noch) Nichtfunker habe ich folgende Frage:
Meines Wissens muss jemand, der ein Funkgerät (z.B. ein Betriebsfunkgerät) erwerben will einen Antrag stellen. Er bekommt dann die Betriebsfrequenz zugwiesen, darf eine Gebühr entrichten und im Geschäft seiner Wahl bei Vorlage der Erlaubnis das Gerät und die Quarze kaufen.
Was ist, wenn ich ein Gerät ohne diese Erlaubnis in betriebsbereitem Zustand erwerbe, wenn ich versichere, das Gerät zu exportieren ?
Unter dieser alleinigen Voraussetzung des Exports würde mir der Verkaüfer das Gerät verkaufen.
Ist dies ein Verstoss gegen das FernmeldeanlagenGes.? und wie teuer kann das zu stehen kommen ?
Vielen Dank für Eure Auskunft.