Hallo Experten,
ein rein theoretisch bei uns diskutiertes Thema:
Ein Arbeitnehmer ist seit 6 Monaten krank. In dieser Zeit erhält er Krankengeld. Er erwirbt Urlaubsanspruch, richtig? Er wird wieder gesund und macht Urlaub. Wie berechnet sich sein Urlaubsgeld?
LG, Karin
Hi!
Er erhält den Durschnitt der letzten dreizehn gearbeiteten Wochen (vereinfacht)
Genau kannst Du das im BUrlG §11 lesen
LG
Guido
Hallo, Guido,
wenn er aber in den letzten 13 Wochen nicht gearbeitet hat, sondern Krankengeld bezogen hat? Oder gilt die Krankheitszeit dann nicht?
LG, Karin
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!
Ich habe doch geschrieben:
der letzten dreizehn gearbeiteten
Wochen
Da steht genau
§ 11
Urlaubsentgelt
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.
LG
Guido
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Oh, entschuldige die Nachfrage!!
Hi!
Ich habe doch geschrieben:
der letzten dreizehn gearbeiteten
Wochen
Macht aber nix, Guido, so kriegst du für deine Mühen gleich zwei Sternchen von mir.
LG, Karin
Kommt gar nicht in Frage!
Hi!
Entschuldigen - tz!
So etwas mach eich grundsätzlich nicht! 
LG
Guido
Sorry, hatte ein „
“ vergessen