Hallo … die neue gelbe Sportschützen WBK erlaubt den Erwerb von einschüssigen Einzelleder-Kurzwaffen ohne Kaliberbeschränkung.
Was wäre, wenn nun ein Schütze eine Thompen Center Kipplaufpistole im Kaliber .22 LfB erwirbt --> Kein Problem.
Wäre nun der Kauf von Wechselläufen in größeren Kalibern (z.B. 357 Mag.) auf die gelbe WBK ohne Voreintrag gestattet?
Bei der grünen WBK ist der Fall bezüglich Wechselsystemen klar: nur kalibergleiche oder kleinere Kaliber dürfen ohne Voreintrag gekauft werden.
Wie ist Eurere Meinung nach das WaffG bezüglich den kalibergrößenen Wechselläufen von einschüssigen Waffen auf die gelbe WBK auszulegen ?
Danke und Gruß
Kai G.